Streitwertänderung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Zelda_Angel
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#11

19.06.2009, 10:41

Also ich hab hier auch sowas: Wir haben ein VU, das uns allerdings noch nicht vorliegt, aber mein Chef, will dass ich den KfA mache, also hab ich beim Gericht angerufen und gefragt, wie's mit dem Streitwert aussieht.

Wir sind Kläger und haben ursprünglich 121.839,99 € eingeklagt. Irgendwann haben wir den Klageantrag geändert.

Das Gericht hat nun folgendes festgesetzt:

Der Streitwert beträgt bis zum 29.04.2009 121.839,99 €.
Ab dem 30.04.2009 beträgt er 21.672,76 €.

Termin zur mündlichen Verhandlung, wo das VU erging, war am 27.05.2009.

Nach welchem Streitwert rechne ich jetzt ab?

Ich hätte die 1,3 Verf.-Gebühr aus 121.839,99 € genommen und die 0,5 Ter-Geb. auch

Was meint ihr?

Danke + Grüße,

Jutta

Ps: Durchhalten, bald ist Wochenende ;-)
Dolphin1201
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#12

19.06.2009, 10:44

ich würd sagen Verfahrensgebühr aus 121839,99 EUR und die Terminsgebühr, da nach dem 30.04. aus dem Wert von 21.672,76 EUR.

LG Kathrin
Zelda_Angel
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#13

19.06.2009, 10:52

Hi Dolphin,

denk, du hast Recht, ich habs mir gerade nochmal genau angeschaut, aber mein Chef hat gesagt, ich soll den hohen Streitwert nehmen.

Jetzt hab ich grad fünf Minuten mit ihm diskutiert, dass man die 0,5 Ter-Geb. ja wohl doch aus dem niedrigen Streitwert nimmt.
Er meinte dann, ich soll trotzdem die 121.000 nehmen, dann hab ich gesagt, ja, aber die Rechtsschutz wirds nicht zahlen und dann muss ich den KfA eh nochmal machen.

Mein Chef will immer, dass ich nach den höheren Beträgen abrechne, auch wenns falsch ist. Letztens hab ich in zwei Akten bereits den 4. bzw. 5. KfA neu stellen müssen, nur weil mein Chef immer alles unterschreibt, ohne es nachzugucken bzw. weil er sagt, dass ich es so machen soll. Echt nervig. Die Sachen könnten längst erledigt sein.

Jedenfalls mach ich es jetzt wie du gesagt hast und fertig.
Danke nochmal.

Liebe Grüße, Jutta
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