Regelung des Umgangsrechts im Termin, Einigungsgebühr entst?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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kitte-kat
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#1

19.06.2009, 10:08

Hab folgende Frage an Euch.
Wir haben im Termin betreffend das Umgangsrecht eine "Regelung" getroffen. Ensteht sodann die Einigungsgebühr?
Hoffe Ihr könnt mir helfen.
[img]http://www.cosgan.de/images/kao/tiere/a030.gif[/img] tue was du willst, aber schade keinem [img]http://www.cosgan.de/images/kao/tiere/a025.gif[/img] [img]http://www.cosgan.de/images/kao/verschiedene/c030.gif[/img]
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#2

19.06.2009, 10:20

Also ich würde sagen in dem Fall entsteht keine EG. Ihr seid zwar zu einem Ergebnis gekommen, was ja Sinn der Sache war, aber habt euch in dem Sinne ja nid so geeinigt wie als wenn jemand damit einverstanden ist, nur den Teil einer Forderung zu bekommen oder so..

Oder seh ich das falsch? Andere Meinungen??
bettl
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#3

19.06.2009, 10:24

Also wir rechnen da schon immer eine Einigungsgebühr ab und haben die bisher auch immer bekommen. Ich würd sie also schon abrechnen ;-)
kitte-kat
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#4

19.06.2009, 10:46

Wir versuchen es einfach mal...danke :-)
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