ich hoffe ihr könnt mir mal wieder helfen
![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Folgender Fall:
In einer Scheidungssache (wo wir bereits auch schon ein Urteil haben) wurde im letzten Termin die Folgesache SO abgetrennt.
Streitwertbeschluss: Scheidung 5.460,00, SO 900,00, VA 2.000,00.
Wir haben jetzt aus dem kompletten Streitwert abgerechnet, Verfahrensgebühre und Terminsgebühr. (PKH)
Meine Frage, da ja SO abgetrennt wurde ist ja der Streitwert jetzt dementpsrechend höher (3.000,00).
Rechne ich jetzt nochmal ne 1,3 Verfahrengebühr aus den 3.000,00 € ab oder muss ich den Streitwert im Scheidungsverfahren (900,00) von den 3.000,00 € abziehen??
Was meint Ihr?
Vielen Dank schon mal
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)