Abtrennung elterliche Sorge

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
bettl
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 27
Registriert: 04.09.2008, 08:51
Wohnort: Parsberg
Kontaktdaten:

#1

18.06.2009, 09:39

Hallo Ihr Lieben,

ich hoffe ihr könnt mir mal wieder helfen ;-)

Folgender Fall:

In einer Scheidungssache (wo wir bereits auch schon ein Urteil haben) wurde im letzten Termin die Folgesache SO abgetrennt.
Streitwertbeschluss: Scheidung 5.460,00, SO 900,00, VA 2.000,00.

Wir haben jetzt aus dem kompletten Streitwert abgerechnet, Verfahrensgebühre und Terminsgebühr. (PKH)

Meine Frage, da ja SO abgetrennt wurde ist ja der Streitwert jetzt dementpsrechend höher (3.000,00).

Rechne ich jetzt nochmal ne 1,3 Verfahrengebühr aus den 3.000,00 € ab oder muss ich den Streitwert im Scheidungsverfahren (900,00) von den 3.000,00 € abziehen??

Was meint Ihr?

Vielen Dank schon mal :-)
Zaubermaus007
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 566
Registriert: 19.05.2009, 08:47
Beruf: Justizobersekretärin
Wohnort: Hinterm Aktenberg

#2

18.06.2009, 12:05

Ich meine, ihr könnt derzeit nix mehr abrechnen. Eine Folgesache bleibt auch nach der Abtrennung bestehen und der Streitwert bleibt auch bei 900 EUR...
bettl
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 27
Registriert: 04.09.2008, 08:51
Wohnort: Parsberg
Kontaktdaten:

#3

19.06.2009, 10:23

Ich hab die Lösung im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> gefunden :)
RA hat die Wahl :-) VV 3100 RandNr. 110
Antworten