habe ein kleines problem...bzw. steh ein bisschen auf dem Schlauch...
Und zwar habe ich eine Angelegenheit, welche ich nunmehr abrechnen muss.
Wir waren erst außergerichtlich tätig danach ist die angelegenheit ins gerichtliche Verfahren (erst 2008) übergegangen.
Unsere beauftragung fand im Dezember 2004 statt.
Nun bekomme ich den Beschluss mit den Wortlaut
"der Gebührenstreitwert beträgt zunächst 371,08 EUR und ab dem 30.04.2007 642,16 EUR. "
Wie muss ich die angelegenheit abrechnen???
![Geschockt :?](./images/smilies/icon_confused.gif)
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lg und danke für eure hilfe