Mandatsentzug

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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RefaSani
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#1

12.06.2009, 14:51

Hallo,

wir haben einen Mandant außergerichtlich vertreten. Nunmehr hat er -warum auch immer- einen neuen Rechtsanwalt beauftragt, ihn aussergerichtlich zu vertreten.

Wir haben aussergerichtlich einige Schreiben an die Gegenseite verfasst und waren einige Monate mit der Sache befasst.

Die Rechtsschutzversicherung des Mandanten hatte Kostendeckungszusage erteilt. Wie können wir mit der Rechtsschutzversicherung des ehemaligen Mandanten nun abrechnen? Können wir ganz normal und voll abrechnen?


Danke!
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sunny84
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#2

12.06.2009, 14:57

Ja klar. Euch steht die Geschäftsgebühr in Höhe von 1,3 zu. Wenn der Mandant einen anderen RA beauftragt und jetzt doppelte Kosten zu tragen hat, ist das sein Problem.
Ihr könnt also ganz normal abrechnen.
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wifey
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#3

12.06.2009, 15:31

:zustimm sehe ich auch so.
Viele Grüße

ich
JonesJess
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#4

12.06.2009, 15:38

Das ist das Kostenrisiko des Mandanten. Ihr könnt voll abrechnen und der Ex-mandant darf es dann noch einmal bei dem neuen Anwalt.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
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Pepples
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#5

12.06.2009, 15:58

:zustimm und ich würd die Rechnung jetzt ganz schnell machen!
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