Hallo,
wir haben einen Mandant außergerichtlich vertreten. Nunmehr hat er -warum auch immer- einen neuen Rechtsanwalt beauftragt, ihn aussergerichtlich zu vertreten.
Wir haben aussergerichtlich einige Schreiben an die Gegenseite verfasst und waren einige Monate mit der Sache befasst.
Die Rechtsschutzversicherung des Mandanten hatte Kostendeckungszusage erteilt. Wie können wir mit der Rechtsschutzversicherung des ehemaligen Mandanten nun abrechnen? Können wir ganz normal und voll abrechnen?
Danke!
Mandatsentzug
- sunny84
- chronisch müde
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1898
- Registriert: 15.06.2007, 20:39
- Beruf: gelernte RA-Fachangestellte, jetzt Justizbeschäftigte
- Software: Andere
- Wohnort: in der schönen Eifel
Ja klar. Euch steht die Geschäftsgebühr in Höhe von 1,3 zu. Wenn der Mandant einen anderen RA beauftragt und jetzt doppelte Kosten zu tragen hat, ist das sein Problem.
Ihr könnt also ganz normal abrechnen.
Ihr könnt also ganz normal abrechnen.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1058
- Registriert: 08.06.2007, 17:22
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
- Software: Andere
- Wohnort: Berlin
- Kontaktdaten:
Das ist das Kostenrisiko des Mandanten. Ihr könnt voll abrechnen und der Ex-mandant darf es dann noch einmal bei dem neuen Anwalt.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!