Prüfung mehrerer Nebenkostenabrechnung = eine Angelegenheit?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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beast
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#1

10.06.2009, 15:24

Hallo!
Ich stehe gerade total auf der Leitung:
Wir haben Nebenkostenabrechnung für mehrere Jahre überprüft. Ist jedes Jahr eine eigene Angelegenheit oder ist das gesamte eine Angelegenheit?

Danke schonmal!
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schatz
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#2

10.06.2009, 15:45

Wenn es dieselbe Wohnung betrifft, würde ich alles zusammenrechnen. Also als gesamte Angelegenheit.
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charly03
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#3

10.06.2009, 15:48

Jep, würd ich auch so machen.
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katuscha
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#4

10.06.2009, 15:59

Aber normalerweise gibt es doch jedes Jahr eine Nebenkostenabrechnung. Wenn der Mandant jedes Jahr kommt, zur Überprüfung der aktuellen Nebenkostenabrechnung dann wäre es jedes Jahr eine neue Angelegenheit.

Habt ihr mehrere Nebenkostenabrechnungen aus verschiedenen Jahren jetzt erst geprüft?
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charly03
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#5

10.06.2009, 16:00

Ahso.. :nachdenk ja, wenn jedes Jahr einzeln die Abrechnungen geprüft worden sind, denk ich auch, dass es jeweils eineneue Angelegenheit ist.

Ich bin nach dem Ausgangsposting von ausgegangen, dass alle zusammen geprüft wurden.
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#6

10.06.2009, 16:03

dass alle zusammen geprüft wurden.
Das ist halt die Frage und da finde ich das Ausgangsposting halt nicht eindeutig genung.
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#7

10.06.2009, 16:04

Ja, muss ich dir zustimmen!
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rosa

#8

10.06.2009, 16:08

zusammenfassend: es geht um den Auftrag:

kommt er heute und sagt: bitte NK 06,07,08 prüfen dann ists eine Sache!
Für den Fall, dass gemeint ist, dass ihr jedes Jahr neu beaufragt wurdet, sinds verschiedene Sachen (gleiches Prinzip wie bei Mietrückständen o.ä.) aber ich gehe mal davon aus, so verstehe ich den Ausgangspost, dass es eine GEMEINSAME Mandatierung war --> EINE Angelegenheit!
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beast
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#9

10.06.2009, 16:43

Hallo!
Danke erstmal für die vielen Antwort.
Wir haben die Nebenkosten für mehrere Jahre auf einmal geprüft. Also der Mdt. ist mit NK für mehrere Jahre gekommen. Also gehe ich davon aus, dass das eine Angelegenheit ist.

Und wie würdet ihr den GW errechnen? NK aller Jahre zusammenrechnen?
LG
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#10

13.06.2013, 10:56

Ich hänge mich hier mal dran. Bei uns geht es um Nebenkostenabrechnung für 2 Jahre. Darf ich dann diese Werte addieren? Sind ja eigentlich unterschiedliche Werte.
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