vorgerichtliche Kosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Caro83
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 36
Registriert: 20.10.2008, 09:56
Wohnort: Hamburg

#1

10.06.2009, 11:04

Hallo,

ne Frage: Kann ich bei einem KfA gegen den Mandanten die vorgerichtlichen (1,3) festsetzen lassen?

Gruß

Caro
gkutes

#2

10.06.2009, 11:07

NEIN!
und zwar in keinem KFA / KAA

die GG musst du dann (glaub ich) per MB geltend machen
Benutzeravatar
beast
Forenfachkraft
Beiträge: 153
Registriert: 30.06.2007, 10:30
Wohnort: nähe Paderborn
Kontaktdaten:

#3

10.06.2009, 15:30

Hallo!
Soweit mir bekannt ist, kann man im KfA auch nur die gerichtlichen Kosten festsetzen lassen.

LG
[size=150]LG[/size]

[size=150]‹(•¿•)› Ausnahmen sind zahlreicher als Regeln.‹(•¿•)›[/size]
rosa

#4

10.06.2009, 15:31

Kann ich bei einem KfA gegen den Mandanten die vorgerichtlichen (1,3) festsetzen lassen?
GG hat NIEMALS was in nem KFA / KAA verloren!!
die GG musst du dann (glaub ich) per MB geltend machen
:zustimm
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3168
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#5

10.06.2009, 15:36

Na, niemals ja nun nicht: Man kann sie herrlich zur Hälfte abziehen.. :duckrenn
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
gkutes

#6

10.06.2009, 15:38

:P

wo er recht hat, hat er recht
Antworten