irgendwie habe ich heute keinen Plan. Sitze irgendwie auf dem Schlauch.
Also....
Nach Erlass VB erfolgte Teil-Einspruch. Im schriftlichen Verfahren hat AG für die Kosten beschlossen, dass die Kosten vor Einspruchsverfahren (außergerichtlich, MB u. VB) gequotelt werden und die Kosten für das Einspruchsverfahren unser Mdt. trägt.
![Traurig :-(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Ich habe das jetzt so gedacht, aber irgendwas ist wohl falsch.
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
für die Kostenausgleichung:
3305
Anrechnung 2302 (außergerichtlich war es nur ein einfaches Schreiben)
3308
Ausl. + MwSt. + GK
Die Verfahrensgebühr (für Einspruchsverfahren) nehme ich nicht in die Kostenausgleichung, da sie ja sowieso von unserem Mdt. zu tragen sind.
Ist das so richtig? Ich habe das Geführ da ist irgendwo ein Denkfehler.
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
Schon mal Danke für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Dagmar