Hallo Ihr Lieben,
irgendwie habe ich heute keinen Plan. Sitze irgendwie auf dem Schlauch.
Also....
Nach Erlass VB erfolgte Teil-Einspruch. Im schriftlichen Verfahren hat AG für die Kosten beschlossen, dass die Kosten vor Einspruchsverfahren (außergerichtlich, MB u. VB) gequotelt werden und die Kosten für das Einspruchsverfahren unser Mdt. trägt.
Ich habe das jetzt so gedacht, aber irgendwas ist wohl falsch.
für die Kostenausgleichung:
3305
Anrechnung 2302 (außergerichtlich war es nur ein einfaches Schreiben)
3308
Ausl. + MwSt. + GK
Die Verfahrensgebühr (für Einspruchsverfahren) nehme ich nicht in die Kostenausgleichung, da sie ja sowieso von unserem Mdt. zu tragen sind.
Ist das so richtig? Ich habe das Geführ da ist irgendwo ein Denkfehler.
Schon mal Danke für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Dagmar
Kostenfest-/-ausgleichung Ich sitze auf dem Schlauch! :-(
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
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Edit! Weil falsch ... s. u.
Zuletzt geändert von sunshine24 am 09.06.2009, 19:34, insgesamt 1-mal geändert.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Vergess was ich geschrieben habe, ich war jetzt grad beim Widerspruch gegen den MB
Demnach würde ich dann so abrechnen wie du es getan hast ...
Demnach würde ich dann so abrechnen wie du es getan hast ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!