...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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tulasi
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#1
05.06.2009, 10:58
Hallo, ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch. Wir haben in Hamm eine Hauptverhandlung gehabt und meine Anwältin ist mit der Bahn dorthin gefahren. Ich kann doch nur die Fahrkarte hin und zurück sowie Tagegeld abrechnen, nicht aber noch die Kilometer?
Danke für eine Antwort
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puppa2402
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#2
05.06.2009, 11:16
Ja, Du kannst nur die Bahnkosten und das Tagegeld abrechnen. Die Kikometer bekommst Du nur bei Reisen mit dem PKW.
Liebe Grüße
puppa
Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag!!!!
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butterflybabe
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tulasi
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#4
05.06.2009, 11:25
Danke, ist ja auch logisch. Ich wünsche ein schönes Wochenende