Kostenfestsetzung / VU

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
gkutes

#11

26.05.2009, 16:48

genau. so ist es perfekt!
Jennifer88
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#12

03.06.2009, 15:25

Ich habe dann auch mal eine Frage: Ich soll einen KFA machen.

Wir haben Klage eingereicht die GG wurde mit eingeklagt. Und im Schriftlichen Vorverfahren ist ein VU ergangen, was rechne ich denn jetzt ab?

die VG Nr. 3100
und die Postpauschale
sonst noch etwas? Was ist mit der MwSt?
gkutes

#13

03.06.2009, 15:58

die GG muss auf die VG angerechnet werden.

und getreu deiner signatur kannst du dir ja mal VV 3105 etwas genauer anschauen =)
Banane
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#14

04.06.2009, 09:51

Hallöchen!

Mein erster Eintrag & schon eine Frage... :oops:

Ich soll auch einen KFA machen. Der Fall sieht so aus:
Wir haben Widerspruch gegen MB eingelegt, dann ging es über ins streitige Verfahren, Gegner begründete den Anspruch, wir erwiderten, woraufhin die Gegenseite die Klage zurücknahm.

Es sind also die 0,5 VG für Widerspruch, die 1,3 VG sowie 2x P&T + MwSt entstanden, oder?! Und wie muss mein KFA dann aussehen? Ich habe zu lange nichts mehr mit Mahnverfahren & anschließendem streitigen Verfahren z utun gehabt... :|

Danke schonmal für eure Hilfe! :blumen
gkutes

#15

04.06.2009, 10:20

Es sind also die 0,5 VG für Widerspruch, die 1,3 VG sowie 2x P&T + MwSt entstanden
genauso ist es.
die 3307 wird voll angerechnet kannste also weglassen.

also nur 1,3 +pte+pte+mwst in den kfa. Hinter eine PTE evtl noch "Widerspruch MB" oder sowas, damit das auch klar ist.
Banane
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#16

04.06.2009, 10:25

Supi, vielen Dank! :yeah Dann komm ich hier jetzt ja auch endlich mal weiter. :wink1

Da fällt mir aber gerade noch etwas ein:
Wie muss ich denn die Pauschale für den Widerspruch berechnen? Wenn die 0,5 VG wegfällt & in der 1,3 VG mit drin ist...?!? :shock:
Banane
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#17

04.06.2009, 10:41

Da fällt mir aber noch etwas ein:
Wie muss ich denn die Pauschale für den Widerspruch berechnen, wenn die 0,5 VG mit in der 1,3 VG drin ist...?!? :shock: Bin irgendwie verwirrt...
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