...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
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...ist hier unabkömmlich !
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#11
24.11.2008, 14:53
Schau Dir mal ein paar Entscheidungen zu § 51 RVG auf burhoff.de an. Den Antrag hast Du ja schon, Argumente für eine Pauschgebühr findest Du dort. Grundsätzlich muß man leider feststellen, daß nach Einführung des RVG weniger Pauschgebühren bewilligt werden als früher, weil die Gerichte meinen, daß ein Großteil der Mehrarbeit schon durch die Haftzuschläge und die Zusatzgebühren für lange HV-Termine abgegolten ist.
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RenoNRW
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#12
24.11.2008, 19:50
mhh naja so ganz weiterhelfen tut mir das auch nicht weil ich nicht weiss, wie ich abrechnen kann, aber ich werd mal suchen
Danke
Tut das, was ich auch tun würde :-)
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Hähnchen7
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#13
01.06.2009, 15:50
Hallo RenoNRW. Hast du mittlerweile bezüglich der Pauschgebühr Neuigkeiten?
Don`t worry be happy.