vorzeitige Beendigung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Xanthia
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#1

26.05.2009, 15:02

Hallöchen.

Folgendes:

Wir haben außergerichtlich schon mit der Gegenseite Kontakt, weil diese nicht zahlen wollten. Wurden dann beauftragt, Klage einzureichen. Die Gegenseite hat direkt Klageerwiderung eingereicht und Termin wurde anberaumt. Nun haben wir die Klage zurückgenommen und der Termin wurde aufgehoben.

Nun bin ich mir unschlüssig ob eine Terminsgebühr angefallen ist und wenn ja, wie hoch. Weil... Termin hat ja nicht stattgefunden.

Ansonsten würde ich nur

2300 GG 1,3 +
3101 VG 0,8 (wegen der vorzeitigen Beendigung)

berechnen...
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katuscha
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#2

26.05.2009, 15:07

Warum willst Du die 3101 nehmen?

Warum wurde die Klage denn zurückgenommen?
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sunny84
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#3

26.05.2009, 15:07

Also erstmal: Wieso eine 0,8 VG? Ihr habt die Klage doch eingereicht, dann ensteht auch die volle 1,3 VG, auch wenn ihr die Klage wieder zurücknehmt.

Und eine Terminsgebühr dürfte nicht entstanden sein, da ihr ja auch keinen Termin wahrgenommen habt bzw. gar kein Termin stattgefunden hat. Was anderes ist es, wenn dein RA mit dem gegnerischen RA z. B. telefonisch verhandelt hat. Dann ist auch die TG angefallen.
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#4

26.05.2009, 15:08

Ich sehe hier nicht das Entstehen der 0,8 VG sondern einer 1,3 VG. Für euch auf jeden Fall die 1,3 nicht die 0,8.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#5

26.05.2009, 15:14

Eine 1,3 VG? Hmmm dann lese ich die 3101(1) falsch...
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sunny84
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#6

26.05.2009, 15:17

Eine 0,8 VG ensteht nur, wenn die Sache endet bevor ich z. B. die Klage eingereicht habt. Wenn Klage aber bereits eingereicht ist, entsteht die volle 1,3 VG
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jojo
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#7

26.05.2009, 15:17

Ihr habt doch Klage eingereicht, oder ? Ansonsten beraumen wir nämlich in aller Regel nicht auf bloßen Verdacht hin Termine an. :teufel

Die ist, je nach Rechtsprechung ggf. um eine GG zu kürzen, aber dazu gibts ja hier eine Menge.

Und ich würde euch für die Gespräche auch noch eine TG geben.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
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#8

26.05.2009, 15:18

also berechne ich die

2300 GG 1,3 und
3100 VG 1,3
PP
MwSt

?
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sunny84
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#9

26.05.2009, 15:19

Und ich würde euch für die Gespräche auch noch eine TG geben.
Die gibts aber nur, wenn die Gespräche stattfanden, nachdem bereits Klageauftrag erteilt wurde. Wenn sie vorher stattgefunden haben, gibts auch keine TG, dann kann höchstens die GG erhöht werden.
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#10

26.05.2009, 15:20

Termine haben nicht stattgefunden mit der Gegenseite
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