Außergerichtliche Kosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Benutzeravatar
M_und_M
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 96
Registriert: 08.10.2008, 16:59

#1

26.05.2009, 10:15

Hallo,

ich muss schon wieder eine doofe Frage stellen.

Wir haben in einem Fall letztes Jahr gegenüber dem Gericht Beratungshilfe abgerechnet, kann ich dann gegenüber dem Mandanten, da sich der Fall bis heute zieht noch mal eine Geschäftsgebühr abrechnen? Wenn ja, müsste ich doch die Beratungshilfe anrechnen oder?

Oder geht das einfach gar nicht, haben wir also sozusagen pech gehabt und bleiben auf den Kosten sitzen?
Benutzeravatar
Grübchen
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1505
Registriert: 04.01.2007, 11:47
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#2

26.05.2009, 10:21

Habt ihr denn nur die Beratungsgeb. oder auch die Geschäftsgebühr über Beratungshilfe abgerechnet?
LG Grübchen
Benutzeravatar
cappie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 270
Registriert: 25.09.2006, 11:07
Beruf: ReNo Gehilfin
Software: Phantasy (DATEV)

#3

26.05.2009, 10:22

Wenn es immer noch der gleiche Sachverhalt ist, dann leider
M_und_M hat geschrieben:pech gehabt
Benutzeravatar
M_und_M
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 96
Registriert: 08.10.2008, 16:59

#4

26.05.2009, 10:37

Grübchen hat geschrieben:Habt ihr denn nur die Beratungsgeb. oder auch die Geschäftsgebühr über Beratungshilfe abgerechnet?
Wir haben eine halbe - warum auch immer - Geschäftsgebühr 2503 abgerechnet
Antworten