...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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M_und_M
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#1
26.05.2009, 10:15
Hallo,
ich muss schon wieder eine doofe Frage stellen.
Wir haben in einem Fall letztes Jahr gegenüber dem Gericht Beratungshilfe abgerechnet, kann ich dann gegenüber dem Mandanten, da sich der Fall bis heute zieht noch mal eine Geschäftsgebühr abrechnen? Wenn ja, müsste ich doch die Beratungshilfe anrechnen oder?
Oder geht das einfach gar nicht, haben wir also sozusagen pech gehabt und bleiben auf den Kosten sitzen?
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Grübchen
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#2
26.05.2009, 10:21
Habt ihr denn nur die Beratungsgeb. oder auch die Geschäftsgebühr über Beratungshilfe abgerechnet?
LG Grübchen
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cappie
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#3
26.05.2009, 10:22
Wenn es immer noch der gleiche Sachverhalt ist, dann leider
M_und_M hat geschrieben:pech gehabt
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M_und_M
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#4
26.05.2009, 10:37
Grübchen hat geschrieben:Habt ihr denn nur die Beratungsgeb. oder auch die Geschäftsgebühr über Beratungshilfe abgerechnet?
Wir haben eine halbe - warum auch immer - Geschäftsgebühr 2503 abgerechnet