Erstattungsfähige Kosten?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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haribo
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#1

25.05.2009, 19:15

Hallo Zusammen,

ich habe mal wieder ein Problem.

In einen KfA habe ich HRA-Kosten reingenommen. Diese sind vor dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens entstanden. Wir haben den HR-Auszug angefordert um zu überprüfen, ob eine Insolvenzmeldung gegen eine GmbH vorliegt. Nun moniert die Gegenseite die Kosten.

Sind diese Kosten erstattungsfähig und wenn ja, wie begründe ich dies gegenüber dem Gericht?

Vielen Dank

haribo
Kimmy

#2

25.05.2009, 19:18

ich würde mich auch gegen diese Kosten wenden mit der Begründung, dass unter www.insolvenzbekanntmachungen.de kostenlos eine Überprüfung einer Insolvenzanmeldung möglich ist.
MaryK1984
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#3

25.05.2009, 20:01

Schließ ich mich an, würde mich da auch quer stellen. Sind m.E. unnötige Kosten, kann man eben alles online nachsehen, da zahlt man gar nichts mehr für.
Ich schau im Übrigen auf http://insolnet.de
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Sunny
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#4

25.05.2009, 20:16

kann mich meinen vorrednerinnen auch nur anschließen. solche kosten würden bei mir auch nich durchgehen.
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LuzZi
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#5

25.05.2009, 20:22

:zustimm , voll und ganz.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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