Anrechnung Beratungshilfegebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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isi
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#1

25.05.2009, 16:16

Hallo ihr,
ich hätte mal wieder eine Frage. Also unser Mandant hat Beratungshilfe für unsere außergerichtliche Tätigkeit bewilligt bekommen. Nun soll ich den KFA für die gerichtliche Tätigkeit machen; hierfür haben wir keine PKH erhalten. Der Gegner hat die Kosten zu tragen. Mein Chef meint nun, dass die Geschäftsgebühr Nr. 2503 auf das gerichtliche Verfahren angerechnet werden muss. Hier steht in der Vorbemerkung, dass die Gebühr zur Hälfte angerechnet wird. Rechne ich nun 35,00 Euro an??? Mein anderer Chef meint, dass die Geschäftsgebühr im KFA nicht berücksichtigt wird... ??? Jetzt steh ich gerade auf dem Schlauch...
Vielleicht kann mir ja jemand helfen...
Sonnige Grüße!!!!
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bianca82
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#2

25.05.2009, 16:20

Also wir berücksichtigen diese nicht im KFA. Da der Gegner die Kosten zu tragen hat würde ich sie schon gar nicht berücksichtigen, zumal ihr vom Gegner auch keine außergerichtlichen Kosten erhalten habt,da ihr BerH abgerechnet habt.
Habt ihr in Eurer Klage die außergerichtlichen Kosten mit geltend gemacht?
isi
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#3

25.05.2009, 16:46

Die Gegenseite hat geklagt und dann aber die Klage zurückgenommen und deswegen die Kosten des Rechtsstreits zu tragen!
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Tigerle
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#4

25.05.2009, 18:13

schau mal ob Dir folgender Link weiterhilft:

http://www.lawgistic.de/RVG_DB/treffer.php?166
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