Abrechnungsempfehlung Württembergische Versicherung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
rip3000
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#1

25.05.2009, 13:54

Hallo,

ich muss eine Abrechnung machen für eine außergerichtliche Schadensregulierung in Unfallsachen. Gegnerischer Haftpflichtversicherung ist die Würrtembergische Versicherung. Es soll eine Abrechnungsempfehlung analog der ehemaligen DAV-Abkommen geben. Kann mir jemand sagen, wo ich diese finde.

danke
bianca82
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#2

25.05.2009, 14:24

Also ich glaube es stand mal in einer NJW was dazu. Aber in welcher nur?

Mir schwirren aber ne 1,5 Geschäftsgebühr im Kopf herum.
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sunny84
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#3

25.05.2009, 14:36

Es gab mal ne Auflistung bei RA-Micro, die hab ich mir damals ausgedruckt. Demnach gehören folgende Versicherungen dazu:
- Allianz-Gruppe
- DEVK
- VGH
- Öffentliche Brandkasse Oldenburg
- VHV

Die Württembergische war ursprünglich auch dabei, ist aber irgendwann ausgestiegen (Datum hab ich mir nicht notiert).
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sunny84
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#4

25.05.2009, 14:37

Ach so, was die Abrechnung angeht:
1,8 GG bei Sachschaden und Personenschaden unter 10.000,00 €
2,1 GG bei Personenschaden mit Gesamterledigungswert von 10.000,00 € oder mehr

Bei mehreren Geschädigten sind es eine 2,4 GG bzw. eine 2,7 GG.
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grommelie
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#5

25.05.2009, 17:00

Die Württembergische hat eine Kündigung der Gebührenvereinbarung zum 01.01.2008 vorgenommen. D. h. also, abrechnen nach RVG
Micsi11
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#6

25.05.2009, 18:21

Die Württembergische hat eine Kündigung der Gebührenvereinbarung zum 01.01.2008 vorgenommen. D. h. also, abrechnen nach RVG
Da stimm ich zu. Das Kündigungsschreiben haben wir auch erhalten.
Laguna
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#7

06.01.2010, 07:57

Vielen Dank für den Hinweis der Abrechnungsempfehlung. Ich habe nach dieser Methode nun schon einige Male abgerechnet. Doch jetzt kommt eine Frage auf, nachdem die Allianz, die ja auch diesen Vertrag abgeschlossen hat, nachfragt warum wir eine 1,8 abrechnen.
Gilt diese Abrechnung für alle außergerichtlichen Schadensregulierungen oder nur dann, wenn man der Versicherung die Ermittlungsakte übersandt hat?
grommelie
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#8

06.01.2010, 21:39

Du bekommst doch für die Aktenübersendung nur eine Pauschale von 26 Euro plus Kopierkosten, Auslagen für AE und Märchensteuer.

Wenn ihr als Regulierer für Euren Mandanten auftretet, steht Euch die 1,8 Pauschalgebühr zu.
Sabinchen0900
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#9

26.03.2013, 19:36

Liebe Mitstreiterinnen,
auch wenn das Thema schon alt ist: Reguliert die Württembergische heute noch nach der 1,8 Pauschalgebühr oder nicht?
Leider verwenden wir kein RA-Micro mehr.
LG Sabine
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sunny84
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#10

27.03.2013, 08:50

Siehe #3
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
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