Hallo zusammen,
habe in einer Unfallsache einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe zur Abrechnung. Haben in der Akte Akteneinsicht beim LRA bentragt. Weiterer Schriftverkehr ist nicht erfolgt, da dann direkt Klage erhoben wurde.
Nun habe ich gegenüber dem AG eine Geschäftsgebühr abgerechnet.
Das AG ist der Ansicht, dass hier keine Geschäftsgebühr angefallen ist, da ja nur Akteneinsicht beantragt wurde.
Hat das AG da recht oder ist die GG doch angefallen?
Geschäftsgebühr?
Da kann ich bianca nur zustimmen. Du kannst hier keine GG abrechnen. Allerdings kannst du die gefertigten Kopien abrechnen und evtl. Kosten für Akteneinsicht. Musst allerdings begründen, dass die Akteneinsicht für die Beratung von Bedeutung war.
- Olli1983
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Hallo, habe hier auch eine Beratungshilfesache. Es wurde nur Akteneinsicht bei Behörde beantragt, danach keine weitere Tätigkeit. Die Akteneinsicht wurde allerdings bei der Behörde genommen, da eine Versendung der Akte in die Kanzlei nicht möglich ist. Das Gericht lehnt die Geschäftsgebühr ab (Vergütung auf 0,00 EURO festgesetzt!) mit der Begründung, dass die Akteneinsicht als Nebentätigkeit zur Beratung gehört. Wir wollen uns damit aber nicht zufrieden geben, Chefin musste zur Akteneinsicht extra zur Behörde fahren, das kann doch nicht alles mit der Beratungsgebühr abgegolten sein. Hat jemand eine Idee/Argumentationshilfe? Danke im Voraus...
Zuletzt geändert von Olli1983 am 14.06.2010, 14:53, insgesamt 1-mal geändert.
- Liesel
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Da wirst du wohl schwerlich eine Argumentation finden. M.E. bekommst du hier nur die Beratungsgebühr. Ist zwar nicht sehr viel, wenn AE bei der Behörde erfolgte, aber was sinnvolles wird man da nicht machen können.
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Mmh. Eine letzter Versuch wird unternommen, Erinnerung müssen wir ja trotzdem einlegen, um wenigstens die Beratungsgebühr zu bekommen, da die Vergütung auf 0,00 Euro festgesetzt wurde. Künftig gibts dann halt keine Beratung mit Akteneinsicht mehr
- Liesel
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Und wie begründest du das gegenüber der Mandantschaft?Olli1983 hat geschrieben:Künftig gibts dann halt keine Beratung mit Akteneinsicht mehr
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