Abrechnung - Hilfe

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Loremi
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#1

18.05.2009, 14:08

Hallo,
stehe gerade etwas auf dem Schlauch:
wie würdet ihr hier abrechnen:

"Der SW wird bis zum 23.Dez.2008 auf 1.450 € u. für die Zeit danach auf 318,38 € festgesetzt. Der Mehrwert des Vergleichs beträgt 0,00 €. "

Es handelt sich um eine Kündigungsschutzklage vor dem ArbG; an der Kündigung wurde nicht festgehalten; darum wurde ein Teil für erledigt erklärt (am 22.12.08). Danach wurde die Klage erweitert auf die 318,38 € und anschließend der Vergleich geschlossen??

LG
gkutes

#2

18.05.2009, 14:13

vg aus 1450
tg aus dem wert, der zum zeitpunkt der VH gilt
EG aus 318,38
Loremi
Foren-Praktikant(in)
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#3

18.05.2009, 16:37

danke, so hatte ich es in meinem Entwurf auch gemacht, war mir nur nicht sicher ;-)
LaRosa
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#4

18.05.2009, 16:58

hallo!!

hab da mal ne frage. der gegner ist aus dem kaufvertrag zurückgetreten und unser mandant will jetzt irgendwelche verzüge bzw. schadensersatz geltend machen. aus welchem wert berechne ich die ra-gebühren??

vielen dank schon mal...

LaRosa
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