Hallo,
ich brauche Hilfe bei der Geschäftsgebühr.
Sachverhalt:
Mandant gibt Auftrag zur Bearbeitung einer Sache. Wir sehen uns die Unterlagen durch und schicken einen Widerspruch raus. Behörde meldet sich, dass sich bereits schon ein Anwalt gemeldet hat. Wir haken bei dem Mandanten nach, der uns mitteilt, dass wir die Sache nicht weiterverfolgen sollen. Daraufhin haben wir unsere folgenden Kosten in Rechnun gestellt.
SW: 30.000,00 €
1,3 Geschäftsfgebühr zzgl. Auslagen und MwSt.
Meine Frage:
Kann ich die 1,3 Gebühr geltend machen oder muss ich eine geringere Gebühr nehmen. Wenn ja, welche?
Vielen lieben Dank im Voraus.
BRAUCHE HILFE IN SACHEN GESCHÄFTSGEBÜHR !
- butterflybabe
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Die Geschäftsgebühr ist ja nunmal ne Rahmengebühr. D. h. der Anwalt muss unter Abwägung von § 14 RVG einen Gebührensatz bestimmen.
Mehr als wie 1,3 darf nur gefordert werden, wenn die Angelegenheit überdurchschnittlich schwierig bzw. umfangreich war.
Grundsätzlich ist aber bei einer durchschnittlichen Angelegenheit 1,3 in Ordnung.
Mehr als wie 1,3 darf nur gefordert werden, wenn die Angelegenheit überdurchschnittlich schwierig bzw. umfangreich war.
Grundsätzlich ist aber bei einer durchschnittlichen Angelegenheit 1,3 in Ordnung.