Untervollmacht Auftraggeber

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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pepe
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#1

13.05.2009, 09:53

Guten Morgen,

wir haben in Untervollmacht für einen anderen RA einen Termin vor dem AG in einer Zivilsache wahrgenommen. Der beauftragende RA hat uns aber nicht namens und in Vollmacht des Mandanten, sondern "ich" beauftrage Sie hiermit" losgeschickt.

Wir haben nun zuerst versucht, das Geld beim Mandanten reinzuholen. Es kommt aber wie es kommen muss, der Mandant ist pleite.

Können wir nun den Kollegen in Anspruch nehmen?
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forenomi
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#2

13.05.2009, 10:20

Ich würde sagen, nein. Kostenschuldner ist meines Erachtens der Mandant. Auf andere Meinungen bin ich aber auch mal gespannt.
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pepe
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#3

13.05.2009, 13:18

Sonst keiner? :augenreib
gkutes

#4

13.05.2009, 13:25

aus nem alten foreno-beitrag:

Erteilt der Hauptbev. euch im eigenen Namen ist die Rechnung auf ihn auszustellen.

Man beachte auch hierzu das Urteil des BGH vom 01.06.2006, Az.: I ZR 268/03

http://www.foreno.de/printview.php?t=5415&start=0
Asgoth
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#5

13.05.2009, 13:27

mmmh, also wenn dort ausdrücklich "ich" steht, bin ich schon der Meinung, dass ihr in seinem Namen und in seinem Auftrag tätig wart. Kostenschuldner ist demnach der RA.

Andernfalls hätte er euch ja im Namen des Mandanten beauftragt...
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#6

13.05.2009, 14:13

Da hab ich was dazu gelernt. Wir haben das so selten, dass ich mir bisher nicht groß Gedanken darüber gemacht habe. Sehr interessant
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