Guten Morgen,
wir haben in Untervollmacht für einen anderen RA einen Termin vor dem AG in einer Zivilsache wahrgenommen. Der beauftragende RA hat uns aber nicht namens und in Vollmacht des Mandanten, sondern "ich" beauftrage Sie hiermit" losgeschickt.
Wir haben nun zuerst versucht, das Geld beim Mandanten reinzuholen. Es kommt aber wie es kommen muss, der Mandant ist pleite.
Können wir nun den Kollegen in Anspruch nehmen?
Untervollmacht Auftraggeber
aus nem alten foreno-beitrag:
Erteilt der Hauptbev. euch im eigenen Namen ist die Rechnung auf ihn auszustellen.
Man beachte auch hierzu das Urteil des BGH vom 01.06.2006, Az.: I ZR 268/03
http://www.foreno.de/printview.php?t=5415&start=0
Erteilt der Hauptbev. euch im eigenen Namen ist die Rechnung auf ihn auszustellen.
Man beachte auch hierzu das Urteil des BGH vom 01.06.2006, Az.: I ZR 268/03
http://www.foreno.de/printview.php?t=5415&start=0
mmmh, also wenn dort ausdrücklich "ich" steht, bin ich schon der Meinung, dass ihr in seinem Namen und in seinem Auftrag tätig wart. Kostenschuldner ist demnach der RA.
Andernfalls hätte er euch ja im Namen des Mandanten beauftragt...
Andernfalls hätte er euch ja im Namen des Mandanten beauftragt...
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)
"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."