Abrechnung Beweissicherungsverfahren und Hauptsache (mit PKH

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nicole72
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#1

13.05.2009, 09:43

Guten Morgen zusammen,

ich brauche mal Eure Hilfe:

Wir haben für Mandanten das Beweissicherungsverfahren geführt (ohne PKH) und dann anschließend das Hauptsacheverfahren (mit PKH).

Die Hauptsache haben wir dann gewonnen (mit Kostentragung Gegenseite) und die PKH-Gebühren abgerechnet, weil unsicher ist, ob wir überhaupt Geld von Ggs. sehen. Ferner haben wir die Festsetzung der Differenz zwischen PKH-Gebühren und Wahlanwaltsgebühren gem. § 126 Abs. 1 ZPO beantragt.

Jetzt muss ich aber die Kostenfestsetzung beider Verfahren beantragen. Also die Kosten des Beweissicherungsverfahrens und die der Hauptsache.

Die Gebühren an sich sind mir schon klar, aber ich weiß nicht, wie ich die Festsetzung an sich mache. So ?????

1. Beweissicherungsverfahren
Kostenfestsetzung gem. § 104 ZPO

VG, TG, Ausl. MWSt und GK

2. Hauptsacheverfahren
Kostenfesetsetzung im eigenen Namen gem. § 126 Abs. 1 ZPO

VG, TG, Anrechnung VG aus Beweissicherungsverfahren, Ausl. MWSt, abzüglich gezahlter PKH-Gebühren

Kosten insgesamt

????

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.


Gruß
Nicole
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cappie
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#2

13.05.2009, 10:19

Ich würde zwei einzelne Anträge machen, aber sonst so, wie du schreibst
Nicole72
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#3

13.05.2009, 10:30

Nachtrag:

Jetzt ist mir aufgefallen, dass wir bei der PKH-Abrechnung nicht die Anrechnung der 1,3 Verfahrensgebühr aus dem Beweissicherungsverfahren berücksichtigt haben. Hätte ich das machen müssen?

Denn wenn ich jetzt die Kosten der Hauptsache im eigenen Namen festsetzen lasse, dann komme ich auf einen Minusbetrag in Höhe von 134,00 €, da ich ja die Anrechnung bei der PKH nicht gemacht habe.

HHHIIILLLLFFE

Was muss ich jetzt machen? Korrekturrechnung an OJK, damit ich wie oben die Kostenfestsetzung der Differenzgebühr machen kann?

Gruß
Nicole
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