2 Gerichtstermin am gleichen Tage - Abwesenheitsgeld doppelt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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forenomi
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#21

12.05.2009, 11:26

Oh sorry. Das hab ich falsch verstanden :patsch
Oh Herr, laß Freitag werden - Montag wird's von selbst!
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cappie
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#22

12.05.2009, 11:28

Heike19 hat geschrieben:Steht das irgendwo, dass man teilen muss?
ja, im rvg :wink:

Vorbemerkung 7 Abs. 3 S 1

Dient eine Reise mehreren Geschäften, sind die entstandenen Auslagen nach den Nummern 7003 bis 7006 nach dem Verhältnis der Kosten zu verteilen, die bei gesonderter Ausführung der einzelnen Geschäfte entstanden wären.
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Kasimir1603
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#23

12.05.2009, 11:32

Ich stimme gkutes zu :dafuer

Es grenzt meines Erachtens wirklich an Betrug, wenn man eine Fahrt 2 x in Rechnung stellt. Da macht es auch keinen moralischen Unterschied, ob ich beim Mandanten dann korrekt abrechne, aber die Gegenseite trotzdem abzocke - auch wenn ich das Geld dem Mandanten zukommen lasse.

Ehrlich, sonst immer so korrekt sein wollen, aber bei den Fahrtkosten mal 5 gerade sein lassen?? *kopfkratz* Nee, geht ja mal gar nicht.

Fahrtkosten sowie Abwesenheitsgeld müssen im Fall 2 definitiv geteilt werden
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





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Suse
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#24

12.05.2009, 11:34

Danke für die Zustimmungen :-)
LG, Ela
Heike19
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#25

12.05.2009, 11:36

Es ist schon richtig, dass dies nicht korrekt ist, dass man zweimal Fahrtkosten abrechnet, obwohl diese nur einmal entstanden sind.

Chef hatte dies hier angeordnet und seit dem wird es auch so gemacht, außer wenn die Gegenpartei die Gleiche ist.

Der Fall kommt ja sehr selten vor.
LG Heike19
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Sinchen
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#26

12.05.2009, 11:38

So. Ich werde jetzt die Kosten teilen.

Muss ich irgendwie darauf hinweisen, dass auch in einer anderen Sache Termin war, denn die Gegenseite ist nicht gleich.

Ich bin wirklich etwas verwirrt. :?
Immer schön lächeln. Mit einem Lächeln geht alles viel einfacher
gkutes

#27

12.05.2009, 11:42

brauchst du nicht verwirrt sein. Du MUSST (rechtlich und sowieso auch verständlich) die Fahrt- und Abwesenheitskosten des RA teilen.
du führst einfach die Kosten auf und schreibst dann so in etwa "davon 1/2, da Wahrnehmung von 2 Terminen am __.__.2009"
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Sinchen
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#28

12.05.2009, 11:47

Danke für eure Antworten. Dann weiß ich jetzt Bescheid.
Immer schön lächeln. Mit einem Lächeln geht alles viel einfacher
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forenomi
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#29

12.05.2009, 11:53

@kasimir1603:

Ich hatte das wirklich so verstanden, dass der RA einmal mit dem Mandanten gefahren und einmal selbst gefahren ist. Das hätte ich so abgerechnet, wie ich geschrieben habe und den Anteil an den Mandanten erstattet. Für den Gegner wäre das gleich gewesen, ob er an mich oder Mandanten zahlt.
Die dritte Fahrt hatte ich völlig übersehen.
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maditablau
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#30

26.05.2009, 13:43

Ich habe das Problem auch gerade auf dem Tisch. Bei mir hat die Gegenseite aber aufgepasst und die geltend gemachten Fahrtkosten moniert. Wir waren in zwei Sachen an einem Tag bei Gericht und beides mal war derselbe Prozessbevollmächtigte auf der Gegenseite. Ich habe allerdings die Akten zu verschiedenen Zeiten abgerechnet und somit nichts von dem anderen Termin gewusst. Also immer schön die Kosten teilen und einen entsprechenden Vermerk in die zweite Akte machen. Merke ich mir jetzt auch. :patsch
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