Reisekosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
acilegna
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#1

06.05.2009, 07:43

Hallo,

habe folgendes Problem:

Soll eine Rechnung an die RSV unseres Mdten machen. Termin war vor dem LG Traunstein. Chef ist nach München geflogen und hat sich dort vom Mdten abholen lassen, der aus Ebersbach kam. Zusammen sind sie dann zum LG Traunstein gefahren.

Mein Chef möchte auch die Fahrtkosten mit dem Auto abrechnen. Prozess ging verloren. Beschwerdeverf. läuft.

Kann ich das? Die Kosten stelle ich ja der RSV unsers Mdten in Rg. Der Flug ist klar, aber die Kosten des Autos sind ja dem Mdten entstanden und nicht dem RA. Kann ich die trotzdem in Rg stellen. Vielleicht nur vom Flughafen zum Gericht?

Vielen Dank.

acilegna
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#2

06.05.2009, 07:53

Ich kenne Eure Vorgaben für Abrechnungen gegenüber RSV's nicht, ob es da besondere Vereinbarungen gibt, und ich weiß nicht, ob Ihr auch Parteiauslagen abrechnen könnt.

Soweit, wie der RA beim Mandanten mitgefahren sind, sind dem RA strenggenommen ja keine Fahrtkosten entstanden (wie Du selbst ja auch schon schreibst), sehr wohl aber dem Mandanten. Der könnte sie gemäß §_91_I_2_ZPO nach dem JVEG (§ 5?) abrechnen, das wären 0,25 € pro Kilometer.

Hilft das weiter?
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JonesJess
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#3

06.05.2009, 15:19

Zusätzlich zu dem was online schreibt, könnte er noch die Reisekosten für einen Terminsvertreter mit hinzunehmen (ist sicher höher als die fahrtkosten des mdt) oder gleich probieren, ob die Flugkosten vom Rechtspfleger akzeptiert werden. Diese werden ja meist nur dann nicht akzeptiert, wenn man z.B. Firmen vertritt und diese noch eine eigene Rechtsabteilung haben und vor Ort sitzen.
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acilegna
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#4

07.05.2009, 16:24

Hallo online,

lieben Dank für Deine Antwort......

Der könnte sie gemäß §_91_I_2_ZPO nach dem JVEG (§ 5?) abrechnen, das wären 0,25 € pro Kilometer......

Habe nachgelesen.


Aber wie mach ich das denn. Ich muss doch eine Rechnung nach RVG machen. Verstehe ich das richtig, dass der Mandant die Rechnung selbst gemäß § 5 JVEG einreichen müßte? Oder kann man die in die Rechnung an die RSV mit aufnehmen? Mir war das Gesetz bisher gar nicht bekannt.

Mein Chef ist jetzt auf die Idee gekommen nicht die Flugkosten abzurechnen, sondern die km vom Mandanten bis zum Gericht. Das geht ja schon mal gar nicht.

Bin etwas hilflos. Wenn ich den Flug abrechne und dann noch die km vom Flughafen bis zum Gericht, muss ich dann einen Mietwagen nachweisen? Wenn ich das nicht muss, wäre das ja der einfachere Weg, obwohl wir ja dann Geld verschenken würden. Oder kann ich die km betreffend JVEG in meine Rg mit aufnehmen. Stelle mich etwas blöd an.

acilegna
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#5

09.05.2009, 23:09

Hallo,

ich komme hier einfach nicht weiter. Vielleicht kann mir doch jemand helfen.

Habe nunmehr neue Infos. Mein Chef ist von Berlin zum Flughafen Tegel mit dem Taxi ((21,00 €) gefahren und dann von Tegel nach München geflogen (104,00 €). Dann wurde er von dem Mdten abgeholt mit dessen Auto. Zusammen sind sie zum LG Traunstein fahren. Zurück sind sie zusammen mit dem Auto des Mdten zum Flughafen München zurückgefahren und dort ist mein Chef allein beruflich wegen einer anderen Sache nach Köln geflogen. (104,00)

Ich rechne ab:

1,3 außgerg. Abmahnung
1,3 einstweil. Verf.
- 0,65 anrechnen
1,2 Terminsgeb.
7004 Flugkosten
7004 Taxikosten oder nach 7006 ????
7005 Abwesenheitsgeld

Muss ich die UST herausziehen und unten wieder hinzuaddieren oder kann ich voll oben reinnehmen und UST nochmal raufrechnen. (für Flugkosten und Taxi)

Was mache ich mit dem Weg vom Flughafen München zum Gericht und zurück. Wie kann ich den Weg abrechnen oder geht das gar nicht. Verstehe dass nicht mit dem § 91 wie netterweise von online mitgeteilt.Unser Mandant wurde geladen, rechnet der über das Gericht selbst ab?

Wer kann mir hier helfen. Finde gar kein Muster für so einen Fall. Bin völlig überfordert und möchte nichts falsch machen.

Kann mir jemand die Rechnung auftun?
Xuka
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#6

10.05.2009, 00:06

Die Taxikosten kannst du nach Nr. 7004 VV RVG abrechnen. Nr. 7006 betrifft z. B. Übernachtungskosten.

Die Umsatzsteuer musst du aus den einzelnen Positionen rausrechnen, also nur die Nettobeträge rein in die Rechnung. Zum Schluss dann auf alle steuerpflichtigen Positionen 19% USt berechnen.

Die Parteiauslagen kannst du in eure Rechnung mit reinnehmen.

Was ich mich bei der Sache allerdings frage, für gewöhnlich ist es so, dass RSV nur die Kosten eines am Ort des Gerichts ansässigen Anwalts erstatten, so dass die Reisekosten meist nicht erstattungsfähig sind. Hast du mal geschaut, was in der Deckungszusage steht?
acilegna
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#7

10.05.2009, 09:52

Hallo Xuka,

ich arbeite teilweise in Heimarbeit und bekomme die Infos meines Chefs immer nur per Mail mitgeteilt, eigentlich mache ich ausschließlich ZV. Deshalb bin ich hier nicht so fit. Muss ich anfordern. Danke für den Tip.

Die Parteiauslagen werden dann wie oben von online mitgeteilt, nach JEVG § 5 abgerechnet, also Km x 0,25 €, ja? Wie ist es dann beim KFG, kann ich dort ggf. auch so abrechnen? Vorausgesetzt, die RSV übernimmt nicht alles, kann ich später im KFG trotzdem wie oben abrechnen, auch wenn RSV kürzen sollte?

Lieben Dank
acilegna
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#8

10.05.2009, 09:58

Ach so,

und wie ist es denn mit dem Flug nach Köln, wie muss ich den denn abrechnen. Kann ich ihn voll abrechnen oder muss ich da was quoteln und wenn wie. Mein Chef hat in Köln anderweitig zu tun gehabt, hatte also nichts mit dem Prozess zu tun, aber nach Hause hätte er ja auch fliegen müssen.
acilegna
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#9

11.05.2009, 20:11

hm......
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rena
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#10

22.05.2009, 13:08

Hallo zusammen!

Ich habe hier einen KFA der Gegenseite vor mir.

Dort wird geltend gemacht Parteiauslagen für die Besprechung des gegn. RA mit seinem Mandanten (also Fahrtkosten und Verdienstausfall). Ist das möglich oder kann ich das irgendwie monieren??
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