Folgender Sachverhalt:
Wir haben Berufung gegen Urteil in einer Strafsache eingelegt (Fahrverbot und Geldbuße) und die STA hat ebenfalls Berufung eingelegt.
Während der Verhandlung hat die STA die Berufung zurückgenommen. Wir haben erreicht, dass das Fahrverbot aufgehoben wurde und eine geringe Menge an Tagessätzen angeschlagen wurde!
So nun haben wir das Urteil zugestellt bekommen mit folgendem Tenor:
Die Angeklagte trägt die Kosten ihres Rechtsmittels; die Gebühr wird um 1/3 ermäßigt und die Staatskasse trägt 1/3 der Angeklagten im Berufungsverfahren entsatndenen ausscheidbaren notwendigen Auslagen.
Weder mein Chef noch ich können irgendetwas damit anfangen, also planlos bezüglich des Wortes ausscheidbare notwendige Kosten ...
Das Gericht begründet Kostenentscheidung mit § 473 Abs. 4 StPO
Ich soll nun Kostenfestsetzung machen gegenüber Staatskasse!
Achso: nun meine Frage:
Was bedeutet: ausscheidbare notwendige Kosten?
und: welche Kosten kann ich wie veranschlagen
und: wie hat der Kfb letztendlich auszusehen
Schonmal vorab vielen Dank
ausscheidbare Kosten im Strafrecht
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Hallo,
mach einfach Kostenfestsetzung gegenüber der Staatskasse wie immer und warte dann ab, was du an Kosten zugesprochen bekommst. Das sind dann deine 1/3 ausscheidbaren Kosten. So mache ich das immer. Rest kannst du dann später bei Pt. abrechnen bzw. den Teil dann an Pt. zurückerstatten, der von Staatskasse kommt (falls Pt. schon alles bezahlt hat).
mach einfach Kostenfestsetzung gegenüber der Staatskasse wie immer und warte dann ab, was du an Kosten zugesprochen bekommst. Das sind dann deine 1/3 ausscheidbaren Kosten. So mache ich das immer. Rest kannst du dann später bei Pt. abrechnen bzw. den Teil dann an Pt. zurückerstatten, der von Staatskasse kommt (falls Pt. schon alles bezahlt hat).
Hallo Micsi11 Danke für Deine Antwort,
allerdings war meine Frage, was das mit den "ausscheidbaren" Kosten auf sich hat, warum das ausscheidbar heisst etc.
KFB klaro, aber nur 1/3 oder alle geltend machen? Und die Staatskasse rechnet dann selbst raus?
Danke
allerdings war meine Frage, was das mit den "ausscheidbaren" Kosten auf sich hat, warum das ausscheidbar heisst etc.
KFB klaro, aber nur 1/3 oder alle geltend machen? Und die Staatskasse rechnet dann selbst raus?
Danke