USt in Rechnung mit aufnehmen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Inselbiene

#1

11.05.2009, 12:37

Hallo, habe wieder ein leidiges Problem mit der USt.

Mandant ist eine GmbH. Schuldner trat nach Kontosperrung an uns heran und bat um Ratenzahlung. Nun fertige ich die Teilzahlungsvereinbarung nebst Rechnung. Muss ich nun in der Rechnung (0,3 nach 3309, 1,0 nach 1003, Auslagen) auch die Ust dem Schuldner in Rechnung stellen? Ich glaube nicht, bin mir aber nicht 100-%ig sicher.

Danke euch schon mal sehr!
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koffeinkonsumentin
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#2

11.05.2009, 12:43

bei vorsteuerabzugsberechtigung eurer mandantschaft muss die gegenseite keine umsatzsteuer erstatten
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immer
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#3

11.05.2009, 12:48

Nicht jede GmbH ist vorsteuerabzugsberechtigt; die meisten aber schon. Wenn du also bei MB / KFA keine MwSt auf eure Gebühren berechnet hast, tust du es jetzt auch nicht. Wenn aber MB / KFA etc auch MwSt auf die Gebühren enthalten war, fällt sie jetzt auch an.
AC/D Schuhe aus!
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