Miterledigung mehrerer Verfahren durch Vergleich

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Scharfrichterin
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#1

09.05.2009, 17:35

Hallo zusammen,

stelle mir gerade die Frage ob ich hier mit meiner fiktiven Abrechnung richtig liege.
Insbesondere hinsichtlich des Abgleiches des 3. Verfahrens (rot markiert). :?:


Man stelle sich vor:

1.Verfahren............ vor LG............. 8.000 eingeklagt
2.Verfahren.............vor AG..............2.000 eingeklagt
3.Verfahren.............vor AG..............1.500 eingeklagt

In Verfahren 1. vor dem LG werden die beiden anderen durch Vergleich mit erledigt. Die Abrechnung sieht m.E. folgendermaßen aus:

Abrechnung Verfahren 1
--------------------------------------------------------------

1,3 VG ................................ 8.000...........535,60
0,8 VG..................................2.000...........106,40
0,8 VG..................................1.500.............84,00
Gesamt...............................11.500...........726,00

Die Summe der 3 Gebühren darf
nicht höher sein als eine
1,3 aus 11,500........................................ 683,80

1,0 EG..................................11.500...........526,00
1,2 TG................................. 11.500...........631,20
Ergebnis................................................. 1.841,00

Abrechnung Verfahren 2
-----------------------------------------------------------------------
1,3 VG....................................2.000...........172,90
Abgleich § 15 RVG
683,80 – 535,60 =.................................... - 148,20
Ergebnis........................................................24,70

Abrechnung Verfahren 3
------------------------------------------------------------------------

1,3 VG................................... 1.500.............136,50
Abgleich § 15 RVG
683,80 – 535,60 =......................................- 148,20
Ergebnis....................................................negativ[/b] :shock:


Summe aus Abrechnung 1 – 3 ..................1.865,70
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Coonie
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#2

09.05.2009, 19:04

so kann ich nicht viel dazu sagen,
was war in den verfahren denn schon geschehen, bevor jetzt in dem termin der vergleich geschlossen wurden?
wenn ja, dann muss die anrechnung der TG gem. anmerkung 2 zu 3104 und bei der VG dei anmerkung 1 zu 3101 beachtet werden....

ein paar infos mehr und ich kann dir helfen ;-)
Zuletzt geändert von Coonie am 09.05.2009, 19:19, insgesamt 1-mal geändert.
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
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sunshine24
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#3

09.05.2009, 19:12

Ich versteh auch nicht, was sie in den Verfahren jeweils abgeglichen hat!?

@Scharfrichterin:
Hast du bei den anderen beiden Verfahren auch jeweils die 1,3 VG mit der 0,8 VG abgeglichen? Das wäre nämlich falsch ...

coonie schrieb:
dann muss die anrechnung der TG gem. anmerkung 2 zu 3104 und dei anmerkung 1 zu 3101 beachtet werden....
da musst du nachschauen ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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#4

09.05.2009, 20:05

Coonie hat geschrieben:so kann ich nicht viel dazu sagen,
was war in den verfahren denn schon geschehen, bevor jetzt in dem termin der vergleich geschlossen wurden?
wenn ja, dann muss die anrechnung der TG gem. anmerkung 2 zu 3104 und bei der VG dei anmerkung 1 zu 3101 beachtet werden....

ein paar infos mehr und ich kann dir helfen ;-)
Ja richtig, die ANgabe habe ich "unterschlagen". Unterstellen wir einfach, dass in den beiden anderen Verfahren noch kein Termin stattgefunden hat. Ansonsten müsste hier ebenfalls eine Anrechnung der TG erfolgen.
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#5

09.05.2009, 20:20

sunshine24 hat geschrieben:Ich versteh auch nicht, was sie in den Verfahren jeweils abgeglichen hat!?

@Scharfrichterin:
Hast du bei den anderen beiden Verfahren auch jeweils die 1,3 VG mit der 0,8 VG abgeglichen? Das wäre nämlich falsch ...

coonie schrieb:
dann muss die anrechnung der TG gem. anmerkung 2 zu 3104 und dei anmerkung 1 zu 3101 beachtet werden....
da musst du nachschauen ...
Nein, das geht doch aus der Abrechnung hervor oder hab ich das nicht deutlich herausgestellt? Die Abgleichung erfolgte lediglich in den Verfahren 2 + 3 die mitverglichen wurden. Der Abgleich erfolgte gem. Absatz 1 der Anmerkung zu Nr. 3101 VV..

siehe jeweilige Zeile:

"683,80 – 535,60 =.................................... - 148,20 "
Xuka
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#6

09.05.2009, 20:39

Habs mir mal angeschaut, verstehe nicht, warum du das hier sowohl in Verfahren 2 als auch Verfahren 3 berechnet hast:
Abgleich § 15 RVG
683,80 – 535,60 =.................................... - 148,20
Das ist ja der Betrag, der insgesamt noch auf Verfahren 2 und 3 angerechnet werden muss. Wenn du diesen Betrag prozentual auf Verfahren 2 und 3 anrechnen willst, so müsstest du in Verfahren 2 € 82,82 und in Verfahren 3 € 65,38 anrechnen.
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#7

09.05.2009, 22:31

Xuka hat geschrieben:Habs mir mal angeschaut, verstehe nicht, warum du das hier sowohl in Verfahren 2 als auch Verfahren 3 berechnet hast:
Abgleich § 15 RVG
683,80 – 535,60 =.................................... - 148,20
Das ist ja der Betrag, der insgesamt noch auf Verfahren 2 und 3 angerechnet werden muss. Wenn du diesen Betrag prozentual auf Verfahren 2 und 3 anrechnen willst, so müsstest du in Verfahren 2 € 82,82 und in Verfahren 3 € 65,38 anrechnen.
o.k. Danke.... das war prinzipiell meine Frage. Wenn die Abrechnung ansonsten stimmt, bin ich zufrieden.

Gruß
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