Beratungshilfe was abrechnen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Melani
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#1

07.05.2009, 12:30

Hallo ihr,

was kann ich gegenüber dem gericht alles abrechnen, wenn der mtd. einen beratungshilfeschein hat? die sache war umfangreich, gegenüber dem Mdt. hätten wir ne 1,3 GG ++ abgerechnet.

Kann mir jemand helfen bitte, be Beratungshilfeschein kenn ich mich nicht so aus :-(

Da gibts auch extra Nr. oder? 2603 zb. oder?

Lg und Danke
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cappie
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#2

07.05.2009, 12:39

Nr. 2503 = 70,00 Euro zzgl. Auslagen und MWSt - sofern Ihr nach außen aufgetreten seit.

Bei einfacher Beratung Nr. 2501 = 30,00 Euro zzgl. MWSt, ohne Auslagen
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puppa2402
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#3

07.05.2009, 12:53

:zustimm
Mehr bekommst Du leider bei Beratungshilfe nicht.
Wenn Ihr mit der Gegenseite schriftlich korrespondiert habt, bekommst Du die € 70,-- plus Auslagen und MWST, mithin € 99,96.
Aber das war´s dann auch schon.
Liebe Grüße
puppa

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Kichererbse
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#4

07.05.2009, 12:54

:zustimm nix mehr - leider
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]

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Melani
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#5

07.05.2009, 12:57

Danke :-)
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