...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Melani
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#1
07.05.2009, 12:30
Hallo ihr,
was kann ich gegenüber dem gericht alles abrechnen, wenn der mtd. einen beratungshilfeschein hat? die sache war umfangreich, gegenüber dem Mdt. hätten wir ne 1,3 GG ++ abgerechnet.
Kann mir jemand helfen bitte, be Beratungshilfeschein kenn ich mich nicht so aus ![Traurig :-(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Da gibts auch extra Nr. oder? 2603 zb. oder?
Lg und Danke
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cappie
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#2
07.05.2009, 12:39
Nr. 2503 = 70,00 Euro zzgl. Auslagen und MWSt - sofern Ihr nach außen aufgetreten seit.
Bei einfacher Beratung Nr. 2501 = 30,00 Euro zzgl. MWSt, ohne Auslagen
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puppa2402
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#3
07.05.2009, 12:53
Mehr bekommst Du leider bei Beratungshilfe nicht.
Wenn Ihr mit der Gegenseite schriftlich korrespondiert habt, bekommst Du die € 70,-- plus Auslagen und MWST, mithin € 99,96.
Aber das war´s dann auch schon.
Liebe Grüße
puppa
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Kichererbse
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#4
07.05.2009, 12:54
![Zustimm-Smiley :zustimm](./images/smilies/zustimm.gif)
nix mehr - leider
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]
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Melani
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