Na, wenn du weniger nehmen willst: Bitte.
Wie sicher: Das wird dann der Richter bei einer evt. Gebührenklage schon feststellen.
Streitwert Arbeitsrecht
- jojo
- ...ist hier unabkömmlich !
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Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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- heicla
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Wen habt ihr vertreten, die Arbeitnehmerin oder den Arbeitgeber? Wenn ihr den Arbeitgeber vertreten habt, hätte ich mit dem Regelwert von € 4000,-- keine Probleme. Wenn ihr die Arbeitnehmerin vertreten hat, dann würde ich deinem Chef den Entwurf einer Rechnung mit dem Regelwert € 4.000,-- vorlegen und fragen, ob das ok ist oder ob niedriger abgerechnet werden soll. Bei einem Regelstreitwert von € 4.000,-- werdet ihr bei einer 1,3 Geb. auf einen Betrag von etwa € 400,00 kommen.
Noch eine Frage, habt ihr mit eurer Mandant/in keine Gebührenvereinbarung getroffen, die wäre in so einem Fall, doch von Vorteil.
Noch eine Frage, habt ihr mit eurer Mandant/in keine Gebührenvereinbarung getroffen, die wäre in so einem Fall, doch von Vorteil.
Probieren geht (meistens) über studieren (ansonsten hilft meist ein Blick ins Gesetz)