Streitwert Arbeitsrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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jojo
...ist hier unabkömmlich !
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#11

07.05.2009, 10:27

Na, wenn du weniger nehmen willst: Bitte.

Wie sicher: Das wird dann der Richter bei einer evt. Gebührenklage schon feststellen.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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Grübchen
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#12

07.05.2009, 10:52

Nimm die 4.000 € oder zeig mir einen Anwalt der weniger nimmt.
LG Grübchen
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heicla
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#13

07.05.2009, 10:56

Wen habt ihr vertreten, die Arbeitnehmerin oder den Arbeitgeber? Wenn ihr den Arbeitgeber vertreten habt, hätte ich mit dem Regelwert von € 4000,-- keine Probleme. Wenn ihr die Arbeitnehmerin vertreten hat, dann würde ich deinem Chef den Entwurf einer Rechnung mit dem Regelwert € 4.000,-- vorlegen und fragen, ob das ok ist oder ob niedriger abgerechnet werden soll. Bei einem Regelstreitwert von € 4.000,-- werdet ihr bei einer 1,3 Geb. auf einen Betrag von etwa € 400,00 kommen.

Noch eine Frage, habt ihr mit eurer Mandant/in keine Gebührenvereinbarung getroffen, die wäre in so einem Fall, doch von Vorteil.
Probieren geht (meistens) über studieren (ansonsten hilft meist ein Blick ins Gesetz)
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