Streitwert Arbeitsrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Nele
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#1

07.05.2009, 09:18

Hallo Ihr Lieben,

habe da ein kleines Problem. Soll eine Abrechnung machen in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit. Es geht darum, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht weitergeführt wurde. Das dabei jetzt eine Geschäftsgebühr entstanden ist, hab ich kapiert, aber leider stehe ich beim passenden Streitwert auf dem Schlauch. Wie muss ich den jetzt errechnen?

Bin für jede Hilfe dankbar.

LG Nele
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jojo
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#2

07.05.2009, 09:23

Wurde eine Entfristung geltend gemacht ? 3 x Bruttoverdienst
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Asgoth
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#3

07.05.2009, 09:25

Irgendwo steht das glaube ich im GKG - streit über das Bestehen/Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses ;) kann mich grad nicht entsinnen - aja § 42 (4) S. 1 wars.

Brutto-Gehalt für 3 Monate
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#4

07.05.2009, 09:49

Ding ist nur, dass es da an sich nicht wirklich um das Arbeitsverhältnis ging, sondern um einen anonymen Brief, in dem irgendwelche Vorwürfe gegenüber der (mittlerweile nicht mehr) Mitarbeiterin gemacht wurden. Und wenn ich das richtig verstanden habe, wollte die halt nur den Brief mal einsehen und wissen, von wem der ist. Gelten da trotzdem die 3 Bruttomonatsgehälter?

Danke aber schonmal.
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jojo
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#5

07.05.2009, 09:53

Ich liebe klare Sachverhalte....

Regelwert, 4000,00
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#6

07.05.2009, 09:59

Höre ich da ein bisschen Sarkasmus raus? Wie sicher bist du dir?
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jojo
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#7

07.05.2009, 10:03

Ein bisken ??

So ziemlich, weil es unter keinen mir bekannte Wertvorschrift oder Entscheidung zu Werten fällt.
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heicla
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#8

07.05.2009, 10:05

Würd mich bei diesem Sachverhalt Jojo anschließen mit dem Regelwert, da es ja im Grunde nichts mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu tun hat.
Probieren geht (meistens) über studieren (ansonsten hilft meist ein Blick ins Gesetz)
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#9

07.05.2009, 10:11

Ja aber, dieser Paragraph, auf den ihr euch bezieht, da steht ja drin, dass ein Wert BIS ZU 4.000 € genommen wird oder? Wie sicher kann ich dann sein, dass ich 4.000 € nehmen darf?
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heicla
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#10

07.05.2009, 10:24

Also wir nehmen immer die vollen € 4.000,-- als Regelwert.
Probieren geht (meistens) über studieren (ansonsten hilft meist ein Blick ins Gesetz)
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