Hilfe: Einigungsgebühr Nr. 1003

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
ffm007
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#11

06.05.2009, 11:25

oh gott, das sieht ja kompliziert aus... da hab ich es mir wohl zu einfach gemacht. und ja, wir haben einspruch eingelegt...
ffm007
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#12

06.05.2009, 11:27

vor allem, ich habe noch mehr von diesen vergleichen, die abgerechnet werden sollen. die muss ich dann auch alle so gestalten... na himmel, da wird des heute ein langer tag ;-(
hatte mir das irgendwie einfacher vorgestellt....
ffm007
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#13

06.05.2009, 12:51

eine frage habe ich jetzt aber doch noch: warum rechnest du oben bei deiner berechnung die streitwerte zusammen? wie gesagt, bin heut irgendwie verwirrt und mach sowas einfach zu selten!!
jenniver
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#14

06.05.2009, 12:58

Lies mal § 15 Absatz 3 RVG.
ffm007
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#15

06.05.2009, 13:03

ja, hab ich, das ist mir klar. ich meinte da die Terminsgebühr.... warum ist di aus dem gesamtwert? weil man die werte einfach zusammenrechnet?

tausend mal sorry für meine dummheit!
jenniver
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#16

06.05.2009, 13:09

ich meinte da die Terminsgebühr
Sorry, war jetzt nicht ganz klar.

Da in dem Verfahren über beide Streitwerte eine Vergleich geschlossen wurde und somit auch im Termin über beide Streitwerte gesprochen wurde, sonst hätte sich m.E. kein Vergleich über beide Werte ergeben. Also rechnest du beide Werte zusammen.
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jojo
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#17

06.05.2009, 13:58

Sorry, seh ich ganz anders: Der Wert für das anhängige Verfahren ist bereits im Wert für den Vergleich drin.

DS

3100: 14.999
3101 8499,67 (Diff 23... zu 14.....)
3104 23.000 (wenn ihr den Auftrag hattet, Gespräche über den Mehrvergleich zu führen)
1000 8499
1003 14999 hier 15 III beachten.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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Asgoth
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#18

06.05.2009, 14:00

:zustimm
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"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk

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ffm007
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#19

06.05.2009, 14:21

Vielen lieben Dank an Alle für eure HIlfe!!!!!!!!!!!
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mrs. magoo
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#20

06.05.2009, 16:17

ich würde wie folgt abrechnen:
1,3 VG 3100 nach 14.999,00
0,8 VG 3101 nach 23.498,67
(beide beträge dürfen nicht höher sein, als eine 1,3 nach 38.497,67, wenn ja, muss du gem § 15 kürzen)
1,2 TG 3104 nach 38.497,67
1,0 EG 1003 nach 14.999,00
1,5 EG 1000 nach 23.498,67
(auch hier dürfen beide beträge nicht höher sein, als eine 1,5 nach 38.497,67, wenn ja wieder kürzen)
+ auslagen + mwst
Ich hätte die Rechnung genauso gemacht...

aber bei den Beträgen bin ich der Meinung, dass 23.498,67 der Gesamtbetrag ist... also die 14.999,00 der anhängige Gegenstandswert und die Differenz (also 23.498,67 - 14.999,00 =
8499,67) ist der nichtanhängige Gegenstandswert der mit protokolliert wurde. Und dann die "nicht mehr als" von 23.498,67 € ( Gesamtbetrag) ;)
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