Hilfe: Einigungsgebühr Nr. 1003

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
ffm007
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 41
Registriert: 10.07.2008, 13:58
Wohnort: FFM

#1

06.05.2009, 10:47

Habe einen Vergleich des ArbG vorliegen. Da werden 2 Streitwerte genannt, den allgemeinen und den für den Vergleich, wobei der vom Vergleich höher ist, als der allgemeine. Muss ich für die Einigungsgebühr nun den "Vergleichswert" nehmen, oder den allgemeinen?

Steh ja grad mal wieder voll aufm schlauch :-(((((((
bremen
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 14
Registriert: 11.02.2009, 10:07
Wohnort: Bremen

#2

06.05.2009, 10:52

hallo, kannst du den text mal schreiben (wertangaben!)?
ffm007
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 41
Registriert: 10.07.2008, 13:58
Wohnort: FFM

#3

06.05.2009, 10:56

ja, geht sofort los!
ffm007
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 41
Registriert: 10.07.2008, 13:58
Wohnort: FFM

#4

06.05.2009, 11:00

…der Termin vom … wird aufgehoben (hier trotzdem Terminsgebühr abrechnen?!)
Der Wert des Streitgegenstandes für den Rechtsstreit auf EUR 14.999,- und für den Vergleich auf EUR 23.498,67 festgesetzt.
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#5

06.05.2009, 11:01

Wurde sich vllt. auch über nicht anhängige Beträge verglichen?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
nicole73
Forenfachkraft
Beiträge: 150
Registriert: 07.11.2006, 21:38
Beruf: Gepr. Rechtsfachwirtin
Wohnort: Wipfratal

#6

06.05.2009, 11:03

wenn nie ein Termin stattgefunden hat, bekommst du auch keine Terminsgebühr. Ansonsten rechnest du die Verfahrensgebühr nach 14.999,00 ab und den vergleich nach 23.498,67
ffm007
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 41
Registriert: 10.07.2008, 13:58
Wohnort: FFM

#7

06.05.2009, 11:06

Also bevor der Mdt. uns beauftragte, lag gegen ihn schon ein versäumnisurteil zu der Sache vor. Danach sind wir ins Spiel gekommen und es wurde außergerichtlich der Vergleich erarbeitet und dann zu Protokollierung zu Gericht gegeben. Weiß daher nichts von den Klageanträgen (Klage liegt mir nicht vor).
ffm007
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 41
Registriert: 10.07.2008, 13:58
Wohnort: FFM

#8

06.05.2009, 11:07

aber terminsgebühr wird doch abgerechnet, weil termin bestimmt war und verglecih nach § 278 ZPO
ffm007
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 41
Registriert: 10.07.2008, 13:58
Wohnort: FFM

#9

06.05.2009, 11:09

also ich würde jetzt auch tippen: verfahrens- und terminsgebühr nach 14.999,- und einigungsgebühr nach EUR 23.498,67 ...

bin heut irgendwie verwirrt. liegt wohl am wetter...
bremen
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 14
Registriert: 11.02.2009, 10:07
Wohnort: Bremen

#10

06.05.2009, 11:17

naja, ihr müsst ja zumindest einspruch gegen das vu eingelegt haben oder?

ich würde wie folgt abrechnen:
1,3 VG 3100 nach 14.999,00
0,8 VG 3101 nach 23.498,67
(beide beträge dürfen nicht höher sein, als eine 1,3 nach 38.497,67, wenn ja, muss du gem § 15 kürzen)
1,2 TG 3104 nach 38.497,67
1,0 EG 1003 nach 14.999,00
1,5 EG 1000 nach 23.498,67
(auch hier dürfen beide beträge nicht höher sein, als eine 1,5 nach 38.497,67, wenn ja wieder kürzen)
+ auslagen + mwst
Antworten