Kostenfestsetzung Akteneinsichtsgebühr 9003 KV GKG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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refa22
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#1

28.04.2009, 16:21

Wer kann mir helfen? Folgender Sachverhalt.
Mandant hat uns beauftrag, ihn in einer Sache zu vertreten, in der er Berufungsbeklagter war, wir beantragen Akteneinsicht der Gerichtsakte 1. Instanz, Berufung abgewiesen Gegenseite muss Kosten tragen, ich habe diese festsetzen lassen inklusive der 12 € Akteneinsichtsgebühr, weil ich der Meinung war, dass die Gegenseite diese tragen muss, da sie ja erst der Auslöser dafür war, dass wir beauftragt worden sind und die 12 € nötig waren. Gericht hat sie mir aber nicht festgesetzt.
Liege ich jetzt mit meiner Ansicht falsch? Hat jemdand vielleicht eine Entscheidung für mich?
Wäre für eine Antwort sehr dankbar!
Asgoth
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#2

28.04.2009, 16:23

Hat sich der Mdt in der I. Instanz selber vertreten oder durch einen anderen RA?
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

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#3

28.04.2009, 18:18

Begründung der Absetzung?
~ Grüßle ~
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#4

29.04.2009, 10:04

Der Mandant hat sich in 1. Instanz selbst vertreten und das Gericht Begründet seine Entscheidung damit, dass die Auslagen nicht erstattungsfähig sind, da Schuldner dieser Auslagen der Antragsteller ist.
refa22
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#5

30.04.2009, 08:39

Hat einer eine Entscheidung?
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