Hallo,
ich mal wieder.
Soll Kostenfestsetzung gegen den Gegner machen. Haben für unseren Mandanten auch PKH abgerechnet.
Will die PKH Gebühr mit in die Kostenfestsetzung reinnehmen.
Habe die einfache Gebühr nach § 49 aber auch nach § 50 die Wahlanwaltsgebühren.
Welche Summe nehme ich in meinem Kostenfestsetzungsantgrag gegen den Gegner mit rein, damit diese angerechnet werden kann? Die höhere Summe (also die errechneten Wahlanwaltsgebühren oder aber die niedrigere Summe)
Danke.
Herr, laß Hirn vom Himmel regnen für mich. Ich warte so sehnsüchtig darauf.
KFA und Anrechnung PKH
- schneeflocke
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Habt ihr denn PKH mit Ratenzahlung? Dann bekommst Du die Wahlanwaltsgebühren. Wenn ihr ratenfreie PKH habt, dann bekommst du ja nur die Gebühren nach § 49. Die rechnest du dann auch nur an. Du musst ja nur das abziehen, was Dir tatsächlich von der Staatskasse gezahlt wird.
- PeeDee
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Warum machst Du nicht einfach eine PKH-Abrechnung und einen KFA mit dem Zusatz, dass Gebühren nur in soweit festfesetzt werden sollen, wie sie nicht auf die Staatskasse übergegangen sind, parallel?
So mach ich das zumindest immer, bis jetzt hat sich noch keiner beschwert.
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Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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- 13
- NORTHERN DINO
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Da die Zahlung aus der Landeskasse sicher ist, wird die PKH-Vergütung fast immer geltend gemacht. Auf diese ist im KFA hinzuweisen, wobei ein Hinweis à la "Die beantragte PKH-Vergütung bitten wir zu berücksichtigen" schon ausreichend sein dürfte. Die betragsmäßige Berücksichtigung erfolgt durch das Gericht.
Hat der Kläger PKH mit Raten, dann wird die Ratenzahlung einstweilen eingestellt, da die Landeskasse die Kosten gegen den Beklagten geltend machen kann. Erst wenn sicher ist, dass dieser nix hat, wird die Wiederaufnahme der Ratenzahlungen durch den Kläger angeordnet und dann werden so lange Raten gefordert, bis alle geltend gemachten/entstandenen Kosten abgedeckt oder 48 Raten gezahlt worden sind.
Hat der Kläger PKH mit Raten, dann wird die Ratenzahlung einstweilen eingestellt, da die Landeskasse die Kosten gegen den Beklagten geltend machen kann. Erst wenn sicher ist, dass dieser nix hat, wird die Wiederaufnahme der Ratenzahlungen durch den Kläger angeordnet und dann werden so lange Raten gefordert, bis alle geltend gemachten/entstandenen Kosten abgedeckt oder 48 Raten gezahlt worden sind.
~ Grüßle ~
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- schneeflocke
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Danke.
Vielen lieben und tausend Dank.
Ihr seid Gold wert !
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