Hi Leute,
ich habe noch mal ne Frage:
Wenn die erste Instanz 2002 begonnen hat und 2008 Berufugng gegen das Urteil der ersten Instanz eingelegt wurde muss dann die erste Instanz nach BRAGO abgerechnet werden oder kann ich die erste Instanz auch nach dem RVG abrechnen?
Liebe Grüße
RVG oder BRAGO?
Was vor dem 01.07.2004 bei Gericht anhängig war, wird nach BRAGO angerechnet, die Sachen danach nach RVG. Also - I. Instanz BRAGO, II. Instanz RVG.