Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung im Urteil?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Legal-Assistant
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#1

18.09.2008, 11:36

Wir sind mit der gerichtlichen Streitwertfestsetzung nicht einverstanden. Der Richter hat für die beiden mV unterschiedliche und sehr geringe Werte angesetzt. Er hat das nicht per Beschluss, sondern im Urteil gemacht. Kann der RA dagegen irgendetwas unternehmen? Das liegt ja nicht eben im Interesse des Mandanten.

Vielen Dank und viele Grüße,
Andrea
gkutes

#2

18.09.2008, 11:40

§ 68 GKG
Beschwerde innerhalb von 6 Monaten

ich denke, es ist egal, ob der Streitwert extra mit Beschluss festgesetz wird oder gleich im Urteil steht. lasse mich aber auch gern eines besseren belehren :)
tiffi52
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#3

21.04.2009, 14:47

würde mich auch sicherheitshalber nochmal interessieren:

haben urteil bekommen, auf der letzten seite befindet sich dann der beschluss über den streitwert:

also ich nehme an, hier auch beschwerde innerhalb 6 mon?
was meint ihr?
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butterflybabe
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#4

21.04.2009, 14:52

Auch wenn der Beschluss im Urteil enthalten ist, so ist über den SW durch Beschluss zu entscheiden. Also bleibt es ein Beschluss, egal wo er steht. M.E. daher auch Beschwerde nach § 68 GKG zulässig.
tiffi52
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#5

22.04.2009, 19:20

die 6 monatsfrist beginnt doch ab rechtskraft. d.h. ich warte auf zustellungsnachweis + frist für rechtsmittel und dann notieren?

ohhh man, sry - stehe heute echt wieder auf dem schlauch. momentan bin ich alleine im büro und es kommen nur so komische sachen.
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