...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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M_und_M
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#1
17.04.2009, 13:00
Hallo,
habe mal wieder eine Frage.
Wir haben einen Fall in dem der Gegner sich selbst vertritt. Nun sollen wir unserem Mandanten darlegen welche Kosten in welchem Fall auf ihn zukommen können.
Da der Gegner nicht anwaltlich verteten ist, ist nun die Frage ob dieser überhaupt Kosten geltend machen kann im Falle der Klageabweisung und wenn ja welche.
Könnt ihr mir hier helfen und mir sagen ob und welche Kosten der Gegner ohne Anwalt überhaupt geltend machen kann? Ich steh hier grad total auf dem Schlauch
Danke schon mal für eure Hilfe!
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jenniver
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#2
17.04.2009, 13:06
Sofern der Gegner während des Verfahrens ggfl. Zeugenauslagen oder SV-Kosten zu zahlen hat, wären sie eventuell erstattungsfähig. Ansonsten kann der Gegner immer noch einen RA beauftragen.
Auf alle Fälle fallen ohne Vertretung durch einen RA keine Geb. nach RVG an.
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wifey
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#3
17.04.2009, 13:07
ich würd mal sagen "Reisekosten" und Verdienstausfall, Kopierkosten (evtl.
![Telefon :tel](./images/smilies/telefon.gif)
)
Viele Grüße
ich
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M_und_M
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#4
17.04.2009, 13:19
Ok, vielen dank, genau das wollte ich wissen. Danke sehr, hat mir sehr weitergeholfen!
[align=center][img]http://ehrlichforum.iphpbb3.com/forum/images/users/u1/3903/smilies/smiley2281.gif[/img][/align]
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