Hallo,
habe mal wieder eine Frage.
Wir haben einen Fall in dem der Gegner sich selbst vertritt. Nun sollen wir unserem Mandanten darlegen welche Kosten in welchem Fall auf ihn zukommen können.
Da der Gegner nicht anwaltlich verteten ist, ist nun die Frage ob dieser überhaupt Kosten geltend machen kann im Falle der Klageabweisung und wenn ja welche.
Könnt ihr mir hier helfen und mir sagen ob und welche Kosten der Gegner ohne Anwalt überhaupt geltend machen kann? Ich steh hier grad total auf dem Schlauch
Danke schon mal für eure Hilfe!
Kosten - Gegner ohne Anwalt
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Sofern der Gegner während des Verfahrens ggfl. Zeugenauslagen oder SV-Kosten zu zahlen hat, wären sie eventuell erstattungsfähig. Ansonsten kann der Gegner immer noch einen RA beauftragen.
Auf alle Fälle fallen ohne Vertretung durch einen RA keine Geb. nach RVG an.
Auf alle Fälle fallen ohne Vertretung durch einen RA keine Geb. nach RVG an.
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Genau so isses.wifey hat geschrieben:ich würd mal sagen "Reisekosten" und Verdienstausfall, Kopierkosten (evtl. )
~ Grüßle ~
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