[font=Comic Sans MS]Wir haben ein Ehepaar auf Räumung einer Immobilie verklagt.
Zum Termin ist der Ehemann nicht erschienen und war auch nicht ordnungsgemäß vertreten. Die Ehefrau erschien, hat aber anerkannt.
Es erging also ein Teilversäumnis- und ein Teilanerkenntnisurteil. Welche Gebühr ist jetzt für uns entstanden. Eine 0,5 eine 1,2 oder vielleicht sogar eine 1,7. Ich glaube eher eine 1,2 aber komme nicht weiter.. Wer kann mir bitte helfen???[/font]
Terminsgebühr b. Anerkenntnis- und Versäumnisurteil zugleich
Ich würde eine 1,2 Terminsgebühr ansetzen, da diese ja auch enstanden ist. ich nehme mal an, dass die Gegner als gesamtschuldner für die Kosten haften oder?
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich würde auch die 1,2 TG nehmen.
Und 1,7 TG gibt es nicht
Und 1,7 TG gibt es nicht
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!