Terminsgebühr b. Anerkenntnis- und Versäumnisurteil zugleich

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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LaRosa
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#1

14.04.2009, 16:13

[font=Comic Sans MS]Wir haben ein Ehepaar auf Räumung einer Immobilie verklagt.
Zum Termin ist der Ehemann nicht erschienen und war auch nicht ordnungsgemäß vertreten. Die Ehefrau erschien, hat aber anerkannt.
Es erging also ein Teilversäumnis- und ein Teilanerkenntnisurteil. Welche Gebühr ist jetzt für uns entstanden. Eine 0,5 eine 1,2 oder vielleicht sogar eine 1,7. Ich glaube eher eine 1,2 aber komme nicht weiter.. Wer kann mir bitte helfen???[/font]
19tina88
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#2

14.04.2009, 16:30

ich würde nur die 1,2 berechnen.
Stoffel
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#3

14.04.2009, 16:31

:zustimm

Ich würde auch nur die 1,2 berechnen.
engerl86

#4

14.04.2009, 16:33

Ich würde eine 1,2 Terminsgebühr ansetzen, da diese ja auch enstanden ist. ich nehme mal an, dass die Gegner als gesamtschuldner für die Kosten haften oder?
LaRosa
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#5

14.04.2009, 16:33

und weißt du auch zufällig wo das genau steht?
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sunshine24
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#6

14.04.2009, 16:33

Ich würde auch die 1,2 TG nehmen.

Und 1,7 TG gibt es nicht :wink:
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
LaRosa
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#7

14.04.2009, 16:34

ja genau. die schuldner haften gesamtschuldnerisch.
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#8

14.04.2009, 17:11

danke euch allen... habt mir sehr weitergeholfen!!!
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