Anrechnung GG bei verändertem Streitwert

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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kölnerin
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#1

07.04.2009, 19:29

Ich nehme an, dass das schon diskutiert wurde, habe aber nichts passendes gefunden.

Folgender Sachverhalt: Wir haben abgemahnt mit einer 1,8 GG nach einem Streitwert von 250.000 Euro. Keine Unterlassungserklärung, also eV-Verfahren. Beschluss erlassen und SW festgesetzt auf 100.000 Euro. KFA also ???? Anrechnung 0,75 GG nach einem Streitwert - wie ursprünglich angesetzt - von 250.000 Euro oder von dem jetzt festgesetzten SW von 100.000 Euro? Chef meint, von dem jetzt festgesetzten, ich meine, von dem ursprünglichen ... Gibts hierzu vielleicht Rspr.? Damit das ein für allemal bei uns im Büro geklärt ist ...

Ich hoffe, ich hab mich verständlich ausgedrückt.

Danke für Eure Hilfe
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Coonie
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#2

07.04.2009, 19:31

von den 100.000
denn die gg wird nur nach dem werrt angerechnet, der auch in ein gerichtliches verfahren übergegangen ist, da ihr nur wegen 100.000 im ea verfahren ward, wird nur über 100.000 angerechnet.

also
1,3 vg aus 100.000
./. 0,75 GG aus 100.000
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
[url=http://www.smilies.4-user.de][img]http://www.smilies.4-user.de/include/Tiere/smilie_tier_19.gif[/img][/url][/align]
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Coonie
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#3

07.04.2009, 19:31

steht in der vorbemerkung 3 abs 4
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
[url=http://www.smilies.4-user.de][img]http://www.smilies.4-user.de/include/Tiere/smilie_tier_19.gif[/img][/url][/align]
kölnerin
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#4

07.04.2009, 19:41

DANKESCHÖN Ihr Lieben.

Ich wünsch einen schönen Abend!
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