KfB Quottelung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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haribo
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#1

31.03.2009, 19:26

Hallöchen, ich brauch mal wieder Eure Hilfe:

Ich habe einen KfB erhalten mit einer Quottelung. Die Anwaltskosten kann ich nachvollziehen aber die Gerichtskosten nicht. Wie geht ihr an die Berechnung heran?

Hier noch kurz zum Sachverhalt: Die Gegenseite hat mit der Klage ca. 2000 EUR eingezahlt, im Verfahren kam noch ein Vorschuss von 200 EUR dazu. Es kam zur mündlichen Verhandlung und Vergleich. Der Rechtspfleger setzt für das Verfahren aber nur knapp 800 EUR an und teilt diese dann entsprechend auf. Ich versteh halt nicht, wie er auf den Betrag kommt?

Vielleicht habt Ihr eine Idee?

Vielen Dank schonmal im Voraus, Gruss haribo
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PeeDee
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#2

31.03.2009, 19:30

Kann es sein, dass nur eine Gerichtsgebür angefallen ist statt 3?
z.B. Vergleich, Rücknahme, Anerkenntnis etc.?
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haribo
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#3

31.03.2009, 19:41

Hallo PeeDee, daran habe ich auch gedacht. Aber wenn ich das nachrechne ist immer noch eine Differenz von ca. 130 EUR offen.
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online
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#4

31.03.2009, 19:43

Du brauchst nicht zu spekulieren, das kann keiner von Dir verlangen. Bitte das Gericht um Übersendung einer Kopie der Gerichtskostenabrechnung.
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#5

31.03.2009, 19:54

War der weitere Vorschuss vielleicht Zeugengelder oder SV-Vorschüsse, die nicht ganz verbraucht wurden?
Mach's wie online gesagt hat, fordere die GK-Abrechnung an.
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haribo
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#6

31.03.2009, 19:56

hallo online und pepples,

das wird das beste sein, bevor ich mir noch weiter den kopf zerbrech.
ich dank euch, gruß haribo
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