Monierung KfA

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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haribo
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#1

29.03.2009, 19:38

Hallo,

ich habe einen KfA der Gegenseite zur Stellungnahme bekommen. Vorab noch folgender Sachverhalt:

Unser Mandant wurde von der Gegenseite verklagt, im schriftlichen Vorverfahren erging ein VU. Die Gegenseite reicht KfA mit den Gebühren

1,3 VG
0,5 TG
plus Auslagen

ein.

Wir legten gegen das VU Einspruch ein. Es kam zur Verhandlung mit Vergleich. Jetzt stellt die Gegenseite folgenden KfA:

1,3 VG
-Anrechnung GG
1,2 TG
1,0 EG
plus Auslagen

Irgendwie steh ich auf dem Schlauch und weiß nicht so recht, wie ich hierzu Stellung nehmen soll. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?

Gruß haribo
rosa

#2

29.03.2009, 19:42

1,3 VG
0,5 TG
plus Auslagen
das wäre ja richtig gewesen wenns durch VU beendet wurde
Wir legten gegen das VU Einspruch ein. Es kam zur Verhandlung mit Vergleich. Jetzt stellt die Gegenseite folgenden KfA:
also stellt die Gegenseite jetzt neuen KFA, welchen den alten wohl ersetzen soll!!
1,3 VG
-Anrechnung GG
1,2 TG
1,0 EG
plus Auslagen
dabei hat die Gegenseite jetzt wohl festgestellt, dass sie die Anrechnung der GG vergessen hat. die zweite Abrechnung hier is aber ja korrekt, oder hast du Fragen dazu?
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Jennie
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#3

29.03.2009, 19:48

Ich kann Immi hier nur zustimmen. Die zweite Abrechnung ist korrekt; in der ersten wurde die Anrechnung vergessen.

Stellt die Gegenseite einen neuen KFA, der den alten ersetzen soll oder existiert bereits ein KFB über die erste Abrechnung?
Viele Grüße
Jennie
haribo
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#4

29.03.2009, 19:58

Hallo Immie und Jennie,

es existiert noch kein KfB, deshalb ist der zweite korrekt. Aber ich versteh nicht, warum ich vom Gericht eine Stellungnahmefrist erhalten habe?

Gruss haribo
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Jennie
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#5

29.03.2009, 20:00

hm... keine Ahnung. Vielleicht stimmt etwas bei den Auslagen nicht? Irgendwelche Reisekosten etc mit drin? Oder SW falsch?
Viele Grüße
Jennie
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Pepples
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#6

29.03.2009, 20:05

Soweit ich weiß, muss vor Erlass des kfb die Berechnung der Gegenseite übermittelt werden, spätestens aber mit Zustellung des Kfb.
Ob das Gericht hier schon die Richtigkeit prüft, weiß ich nicht. Aber, es könnten ja eine falsche Berechnung eingereicht worden sein, deshalb erhält man eine Stellungnahmefrist.
Wenn die Berechnung ok ist, musst Du auch nix weiter schreiben.
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Nauja

#7

29.03.2009, 20:07

Pepples hat geschrieben:Soweit ich weiß, muss vor Erlass des kfb die Berechnung der Gegenseite übermittelt werden, spätestens aber mit Zustellung des Kfb.
Ob das Gericht hier schon die Richtigkeit prüft, weiß ich nicht. Aber, es könnten ja eine falsche Berechnung eingereicht worden sein, deshalb erhält man eine Stellungnahmefrist.
Wenn die Berechnung ok ist, musst Du auch nix weiter schreiben.
So ist es :wink:
haribo
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#8

29.03.2009, 20:10

Hallo Jennie, Pepples, Nauja,

der SW ist richtig, Reisekosten etc. sind auch nicht enthalten. Nur halt die drei Gebühren plus Auslagen.

Ich schau mir den Vorgang morgen nochmal an. Vielleicht habe ich doch was übersehen. Vielen Dank für Eure Antworten.

Gruss haribo
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sunshine24
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#9

29.03.2009, 20:53

Ich kann Immi auch nur zustimmen ...

Meines Erachtens müsste der zweite Kostenfestsetzungsantrag ein neuer sein, weil doppelt gemoppelt gibts ja schon mal nicht :wink:
Soweit ich weiß, muss vor Erlass des kfb die Berechnung der Gegenseite übermittelt werden, spätestens aber mit Zustellung des Kfb.
So kenne ich das auch. Bei uns ist das auch immer so (so viel ich jetzt weiß).

Am besten ist, du schaust dir den nochmal an auch bezüglich dahingehend, ob die Gegenseite den KFA als "neuen" KFA bezeichnet hat. Wenn nicht, würde ich wahrscheinlich dann diesbezüglich schon was hinschreiben. Ach ich hab grad gesehen, du schaust es dir ja morgen nochmal an. Dann viel Glück dabei :wink:
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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