Wir berechnen nur die 12,00 EUR. Die Umsatzsteuer bleibt weg.
Liebe Grüße Janin
Umsatzsteuer auf Aktenversendungspauschale
- Pepsi
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leider interessiert das aber den FInanzamtsprüfer nicht!chef-dana hat geschrieben:ich finde unser Staat nimmt auch so genügend Steuern ein, als das wir unseren Mandanten auch noch die für uns steuerfreien Auslagen mit 19 % versteuern sollten.
Also ich bin eindeutig
und es ist doch in diesem Fall richtig keine Steuer zu nehmen, weil auch keine enthalten ist (wie ja immer bei GK)
Hallo zusammen!
Das Problem der möglichen Umsatzsteuerpflicht auf die Aktenversendungspauschale wurde durch den Artikel im Anwaltsblatt 3/2007 S. 224 auf den Tisch gebracht. Nun behauptet ein Steuerberater, dass ALLE Rechnungen, die wir zur Weiterleitung bzw. Weiterberechnung an den Mandanten erhalten (von Gerichten, Behörden, Sachverständigen) auf den Namen des Mandanten bzw. des Kostenschuldners ausgestellt sein müssen, da es sich andernfalls für uns nicht um einen "durchlaufenden Posten" handelt und wir für diese Kosten umsatzsteuerpflichtig werden.
Das kann doch wohl nicht wahr sein, oder ??!! Die Rücksprache mit einer Kostenbeamtin beim AG Hünfeld (Mahngericht) hat ergeben, dass Kostenrechnungen schon aus techn. Gründen (Kennziffern, SAP) nur auf die Prozessbevollmächtigten ausgestellt werden können.
Des weiteren würde dies auch bedeuten, dass in der FiBu das Konto "steuerfreie Auslagen" ja überflüssig würde.
Gibt es schon aussagekräftige Erfahrungen und Erkenntnisse?
Das Problem der möglichen Umsatzsteuerpflicht auf die Aktenversendungspauschale wurde durch den Artikel im Anwaltsblatt 3/2007 S. 224 auf den Tisch gebracht. Nun behauptet ein Steuerberater, dass ALLE Rechnungen, die wir zur Weiterleitung bzw. Weiterberechnung an den Mandanten erhalten (von Gerichten, Behörden, Sachverständigen) auf den Namen des Mandanten bzw. des Kostenschuldners ausgestellt sein müssen, da es sich andernfalls für uns nicht um einen "durchlaufenden Posten" handelt und wir für diese Kosten umsatzsteuerpflichtig werden.
Das kann doch wohl nicht wahr sein, oder ??!! Die Rücksprache mit einer Kostenbeamtin beim AG Hünfeld (Mahngericht) hat ergeben, dass Kostenrechnungen schon aus techn. Gründen (Kennziffern, SAP) nur auf die Prozessbevollmächtigten ausgestellt werden können.
Des weiteren würde dies auch bedeuten, dass in der FiBu das Konto "steuerfreie Auslagen" ja überflüssig würde.
Gibt es schon aussagekräftige Erfahrungen und Erkenntnisse?
Genau da liegt ja der Hase im Pfeffer. Es soll ja nicht mehr als durchlaufender Posten anerkannt und damit umsatzsteuerpflichtig werden.
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wieso?? das sind immernoch Auslagen.. wie soll ich das buchen?? bei Auslagen gibts keine USt. bei RA Micro?!?!
da hat doch bestimmt ein FInanzbeamter die FInger mit im Spiel..
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