Gebühr für Verwaltungsrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Claudi130874
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#1

25.03.2009, 11:32

Also ich muss ein verwaltungsrechtliches Verfahren abrechnen. Wir haben zuerst Widerspruch gegen den Bescheid der Stadt im Jahr 2005 eingelegt. Dann ging die Sache zu Gericht, in erster Instanz haben wir gewonnen und nun in zweiter Instanz auch. Der Wert beträgt 9.000,00 €. Muss ich nun irgendwas anrechnen, die Gebühren für das Vorverfahren oder so?
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Claudi130874
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#2

25.03.2009, 11:46

Ich schieb mal dezent, hätte die Akte gerne heute vom Tisch, da mein Chef morgen aus dem Urlaub kommt.
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_steffi_

#3

25.03.2009, 11:59

Ich rechne die hälftigen Gebühren des Widerspruchsverfahrens immer auf das erstinstanzliche Verfahren an.
madeja
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#4

25.03.2009, 18:17

das hängt davon ab, ob das VG/OVG eine Entscheidung über Notwendigkeit der Hinzuziehung eines RA im Vorverfahren getroffen hat (§ 162 Abs. 2 VwGO). Wenn ja, dann hälftige Anrechnung.
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