Fahrtkostenerstattung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Bubbles
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#1

23.03.2009, 10:04

Hallo,

ich brauche mal eure Hilfe:

Wir haben in unserem KFA § 104 beantragt, u.a. unsere Fahrtkosten festsetzen zu lassen. Lt. Fahrkostenabrechnung der RAin waren es zum ersten Termin 160 km und zum zweiten 164 km. Nun fragt natürlich die Gegenseite, warum wir beim zweiten Termin 4 km mehr wollen. Die Fahrtkosten sind ja in voller Höhe entstanden...was ist z.B. wenn es eine Umleitung gab...kann ich irgendwas machen, außer darauf beharren, dass sie entstanden sind?

LG
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Smilie
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#2

23.03.2009, 10:07

Dann würde ich das mit der Umleitung auch so schreiben... weg. 4 km würde ich mir allerdings nicht ins Hemd machen :-( Ehrlich.. sowas ist doch Kindergarten, wenn die Gegenseite wg. so nem Schrott Briefe hin und her schickt. Das ist die Sache gar nicht wert. In so einem Fall würde ich allerdings immer die gleichen km nehmen... wenn die jetzt nicht gravierend voneinander abweichen.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

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#3

23.03.2009, 13:19

Das Argument kann man auf beide Seiten beziehen: Sich wegen 4 km aufzuregen, ist genauso sinnfrei wie auf 4 km mehr beharren. Niemand klappert die km mit dem Tages-km-Zähler ab, sondern von A nach B wird eine Strecke von ... km angesetzt. Fertig! 2x mehr Überholen als letztes Mal, einem Opa + einem Igel ausweichen und eine PP auf dem Parkplatz bringt auch schon Mehr-km. Irgendwo ist dann wohl doch Schluss mit lustig!

Um sicher zu gehen, würde ich die Strecke mit dem Routenplaner nachvollziehen und dann sieht man, was herauskommt. Das ist eine Grundlage, die die Gegenseite nicht monieren kann.
~ Grüßle ~
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#4

23.03.2009, 13:42

Stimme - 13 - da zu.

Gibt es eigentlich eine Verpflichtung die kürzeste Strecke zu wählen ?
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#5

23.03.2009, 14:26

Eine solche kenne ich nicht und die kürzeste ist nicht immer die schnellste. Natürlich ist der berühmte Schlenker für den Oma-Besuch nicht drin, aber die "üblichen" und "gängigen" Fahrtrouten sind erlaubt.
~ Grüßle ~
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