Sind folgende Positionen bei der Festlegung des Gegenstandswert bei bei einer Abrechnung ggü. der gegnerischen PKW Versicherung zu berücksichtigen ?
- Reparaturkosten (klar)
- Sachverständigenkosten
- Abschleppkosten
- Nutzungsausfall
- Standgebühren beim Abschlepper
Gegenstandswert (Verkehrsunfall)
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 375
- Registriert: 24.07.2007, 11:32
- Beruf: Rechtsanwalt
- Wohnort: NRW
- Refa_Cologne_M
- Forenfachkraft
- Beiträge: 204
- Registriert: 25.09.2007, 23:42
- Wohnort: Köln
- Kontaktdaten:
Klar, denn das sind doch alles Kosten die deinem Mandanten sonst zu zahlen bleiben ![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
- j3NN
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 647
- Registriert: 03.04.2006, 20:29
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
- Software: AnNoText
- Wohnort: Krefeld
Besonderheit wäre aber, wenn Versicherung Abzüge macht.
Durch Versicherung bezahlter Betrag = Gegenstandswert für Kostenrechnung gegenüber Versicherung
Was durch RA beziffert wurde = Gegenstandswert für die Rechnung im Allgemeinen
Zahlt gegnerische Versicherung weniger, kann gegenüber Rechtsschutz abgerechnet werden aus dem GEgenstandswert bzgl. der bezifferten Beträge und das, was gegnerische Versicherung gezahlt hat, wird natürlich RSV gutgeschrieben (allerdings nur relevant, wenn Gebührensprung drin ist)
Durch Versicherung bezahlter Betrag = Gegenstandswert für Kostenrechnung gegenüber Versicherung
Was durch RA beziffert wurde = Gegenstandswert für die Rechnung im Allgemeinen
Zahlt gegnerische Versicherung weniger, kann gegenüber Rechtsschutz abgerechnet werden aus dem GEgenstandswert bzgl. der bezifferten Beträge und das, was gegnerische Versicherung gezahlt hat, wird natürlich RSV gutgeschrieben (allerdings nur relevant, wenn Gebührensprung drin ist)
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.
Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
Also ich wäre wirklich froh, wenn man irgendwo nachlesen könnte, daß die gegnerische Versicherung das Recht hat, die Gebühren tatsächlich nur auf den gezahlten Betrag (Einigungsbetrag) auszugleichen.
Mit der Aussage "das habe ich im Forum gelesen", komme ich leider nicht weiter. Irgendwie muß es ja belegbar sein.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Mit der Aussage "das habe ich im Forum gelesen", komme ich leider nicht weiter. Irgendwie muß es ja belegbar sein.
Vielen Dank für Eure Hilfe!