Hallo zusammen,
ich brauche nochmal eure Hilfe!!
Ich habe hier einen Zugewinnausgleich und soll einen Kostenvoranschlag vorbereiten. Meine Frage muss ich die Geschäftsgeb. auch auf die Verfahrensgeb. anrechnen oder kommt das in solchen Sachen nicht vor???
Danke im Vorraus für eure Hilfe.
LG Sunny
Kostenrecht
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Der Mandant ist zu euch gekommen und wollte wissen, wie teuer es wird, wenn er wegen des Zugewinns klagt? Verstehe ich das so richtig?
Ich würde ihm eine Rechnung erstellen über das außergerichtliche Tätigwerden, und dann noch einmal eine über das gerichtliche Tätigwerden. Bei dieser wird dann, je nachdem ob ihr außergerichtlich etwas gemacht habt, angerechnet.
Ich würde ihm eine Rechnung erstellen über das außergerichtliche Tätigwerden, und dann noch einmal eine über das gerichtliche Tätigwerden. Bei dieser wird dann, je nachdem ob ihr außergerichtlich etwas gemacht habt, angerechnet.