Kostenrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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sunny1985
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#1

19.03.2009, 14:51

Hallo zusammen,

ich brauche nochmal eure Hilfe!!

Ich habe hier einen Zugewinnausgleich und soll einen Kostenvoranschlag vorbereiten. Meine Frage muss ich die Geschäftsgeb. auch auf die Verfahrensgeb. anrechnen oder kommt das in solchen Sachen nicht vor???

Danke im Vorraus für eure Hilfe.

LG Sunny
sunny1985
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#2

19.03.2009, 15:03

Ja Ja, ich weiß ich stele immer Fragen die man sich eigentlich selbst beantworten kann. Aber ich habe nunmal ein Brett vor dem Kopf!!

:patsch
jujo
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#3

19.03.2009, 15:11

Also wenn ihr außergerichtlich wegen Zugewinn etwas gemacht habt musst du die Geschäftsgebühr natürlich anrechnen.

VG jujo
sunny1985
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#4

19.03.2009, 15:24

Ich soll ja nur Berechnungen fertigen und dem Mandanten dann schicken, damit er sicht wie teuer es werden könnte.

LG Sunny
jujo
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#5

19.03.2009, 15:27

Der Mandant ist zu euch gekommen und wollte wissen, wie teuer es wird, wenn er wegen des Zugewinns klagt? Verstehe ich das so richtig?
Ich würde ihm eine Rechnung erstellen über das außergerichtliche Tätigwerden, und dann noch einmal eine über das gerichtliche Tätigwerden. Bei dieser wird dann, je nachdem ob ihr außergerichtlich etwas gemacht habt, angerechnet.
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