Probleme beim KfA

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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haribo
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#1

18.03.2009, 19:42

Hallo, bin neu hier und steh grad auf dem Schlauch, vielleicht könnt ihr mir helfen, ich habe folgendes Problem:

Zwei Termine fanden, in dem ersten wurde ein Vergleich geschlossen, der anschließen widerrufen wurde. Im zweiten Termin wurde wieder ein Vergleich geschlossen. Folgende Gebühren würde ich im kfa ansetzen:

1,3 VG
1,2 TG
1,0 EG
Fahrtkosten für beide Termine?
Abwesenheitsgeld für beide Termine?
PTE und Mehrwertsteuer

Parteiauslagen Mdt. für beide Termine?

Wie hoch sind die Parteiauslagen und welche Höhe kann ich als Abwesenheitsgeld mitansetzen?

Gruß haribo
Dodo1706
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#2

18.03.2009, 19:48

Ich würde Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder für 2 Termine angeben. Diese Auslagen sind euch ja entstanden.
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->Kerstin<-
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#3

18.03.2009, 19:54

Also ich würd sagen, Fahrtkosten (km x 0,30 €) und AWG (unter 4 Std. 20 €, über 4 35 €, über 8 Std. 60 €) für den RA auf jeden Fall für beide Termine. Wenn der Mandant bei beiden Terminen anwesend war, auch Parteiauslagen für beide Termine, also Fahrtkosten zweimal hin und zurück km x 0,25 € und Verdienstausfall/Zeitversäumnis je nachdem, was der Mandant beruflich macht...
[font=Courier New][color=#BF0000]Tatsachen muß man kennen, bevor man sie verdrehen kann.
Mark Twain, US-Schriftsteller[/color][/font]
rosa

#4

18.03.2009, 20:22

Parteiauslagen Mdt. für beide Termine?
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=14552
1,3 VG
1,2 TG
1,0 EG
Fahrtkosten für beide Termine?
Abwesenheitsgeld für beide Termine?
PTE und Mehrwertsteuer
ja das ist richtig.falls kein mehrvergleich vorliegt...genau, die abwesenheits und fahrtkosten bekommt ihr pro termin
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#5

18.03.2009, 22:19

Die Gebühren gibt es pro Instanz nur einmal, die Reisekosten fallen jedoch für jeden Termin an.
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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haribo
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#6

19.03.2009, 19:30

Hallo, vielen Dank für die Antworten, ihr habt mir sehr weitergeholfen.

Gruß haribo
LaRosa
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#7

23.03.2009, 10:21

Hallo Leute,

habe eine Sache in der eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht wurde Dieses Verfahen fand vor dem BGH statt. Was kann ich genau abrechnen?

Eine 2,3 Verfahrensgebühr Nr. 3508 VV RVG und auch eine Termingebühr? Wenn ja welche??
gkutes

#8

23.03.2009, 11:20

was würde deiner meinung nach eine TG rechtfertigen? Fand eine BS statt, ein Termin??
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